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Imaam Abu Dsch'afar al-Tdahhaawii  -  أحمد بن محمد بن سلامة بن عبد الملك أبو جعفر الطحاوي


 

 

 

     

Ahhmad ibn Muhammad ibn Salaamah ibn Abd al-Maalik Abu Dsch'afar at-Tdahhawii ist 239 (853) im oberägyptischen Dorf Taha geboren und in Kairo 321 (933) gestorben und war ein Islamischer Figh- und Hadithgelehrter, der hanafitischen Rechtsschule und Hadiithgelehrter.

 

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Al Aqidah al Tahawiyyah - deutsch  

                      

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 Al Aqidah al Tahawiyya - english

 

Imam Abu Ja’far al-Tahawi hat die Glaubensgrundsätze nach dem Verständnis der Ash'ariten als auch der Maturiden repräsentiert. Ganz besonders die der Letzteren, da er ebenfalls der Hanafitischen Rechtsschule folgte. Wir haben daher beschlossen den kompletten übersetzten Text seiner Zusammenfassung der Islamischen Doktrin, allgemein bekannt als 'Aqidah Tahawiyyah, einzubeziehen. Dieser Text, eine Darlegung der Glaubenslehre der Ahlu-s-Sunnah wa-'l Jama'ah, ist schon lange die am weitesten verbreitete und eine wahrlich unentbehrliche Arbeit über die Islamische Glaubensdoktrin ('Aqidah), von dem der untere Text eine komplette deutsche Übersetzung ist.

Imam Abu Ja’far Ahmed ibn Muhammad al-Azdi, bekannt als Imam Tahawi nach seinem Geburtsort in Ägypten, ist von den herausragendsten Authorititäten der Islamischen Welt in Hadith und Rechtswissenschaft (Fiqh). Er lebte zu einer Zeit, in der die direkten und indirekten Schüler der vier Imame der Rechtswissenschaft lehrten und praktizierten. Diese Periode war die gross
artigste Epoche der Hadith- und Fiqh Studien und Imam Tahawi studierte mit allen gegenwärtigen Authoritäten dieser Zeit. Al-Badr al-‘Ayni sagte, dass, als Ahmed starb, Tahawi 12 war; als Bukhari starb, war er 27; als Muslim starb, war er 32; als Ibn Majah starb, war er 44; als Abu Dawud starb, war er 46; als Tirmidhi starb, war er 50; als Nisa’i starb, war er 74. Kawthari berichtet dies und fügt zur Übereinstimmung der Gelehrten hinzu, dass Tahawi in sich die Vervollständigung der zwei Wissenschaften Hadith und Fiqh vereinigte, darin stimmten u.a. auch die Gelehrten al-'Ayni und al-Dhahabi ein. Ibn Taymiyya, sonderte sich davon ab und war der Überzeugung, dass Tahawi nicht besonders wissend in Hadith war. Das ist rundwegs bestritten von Ibn Kathir, der in seiner Notiz über Tahawi in al-Bid'ahya wa al-Nihaya sagte: “Er ist einer der vertrauenswürdigen Grössen unter den Meistern der Hadīth-Wissenschaft" Kawthari nennt Ibn Taymiyyas Urteil “eine weitere seiner willkürlichen Spekulationen” und stellt fest: “Niemand geringschätzt Tahawis Wissen über die mangelhaften Hadith auss
er jemand, dessen eigene Mängel keine Heilmittel haben, und möge Allah uns davor schützen.”

Tahawi beginnt seine Studien unter seinem Onkel mütterlicherseits, Isma’il ibn Yahya al-Muzani, ein führender Schüler Imam Shafi’is. Jedoch fühlte Tahawi sich instinktiv zur Sammlung von Imam Abu Hanifas Werk hingezogen. In der Tat sah er seinen Onkel und Lehrer sich den Werken der hanafitischen Gelehrten zuwendend um heikle Fiqh Angelegenheiten zu lösen. Dabei stützte er sich stark auf die Schriften der zwei führenden Schüler Abu Hanifas - Muhammad Ibn al-Hasan al-Shaybani und Abu Yusuf, der Fiqh kodifizierte. Dies führte ihn dazu, seine ganze Aufmerksamkeit dem Studieren der hanafitischen Werke zu widmen und sich letztendlich der Hanafi Rechtschule (madhhab)  anzuschliess
en. Er gilt nicht nur als ein herausragender und prominenter Anhänger dieser Rechtsschule, sondern in Anbetracht seiner enormen Gelehrsamkeit und bemerkenswerten Auffassungsgabe, auch als einer ihrer führenden Gelehrten. Seine imposanten wissenschaftlichen Werke, wie zum Beispiel "Sharh ma’ani al-Athar" und "Mushkil al-Athar" sind Enzyklopädien die lange als unerlässlich für die Ausbildung der Fiqh Studenten angesehen wurden. In der Tat war er ein absoluter Mujtahid (Mujtahid Mutlaq) und war uneingeschränkt vertraut mit dem Fiqh aller vier Rechtsschulen, wie von Ibn ‘Abd al-Barr festgestellt und übermittelt von Kawthari. Bestätigt wird dies durch Tahawis eigener Arbeit über komparative Rechtswissenschaft mit dem Titel Ikhtilaf al-Fuqaha.

Tahawis Doktrin (al-‘Aqidah), obwohl kurzgefasst, ist ein fundamentaler Text für alle Zeiten. Alles, was ein Muslim wissen, glauben und verinnerlicht verstehen muss, ist dort verzeichnet. Es besteht Übereinstimmung bei den Gefährten, den Nachfolgern und bei all den führenden Islamischen Authoritäten wie zum Beispiel den vier Imamen und ihren zahlreichen Anhängern, über die Lehren, die in diesem Werk aufgezählt und gänzlich von der unbestreitbaren Quelle der Religion, dem noblen Qur'an und den bestätigten Überlieferungen (Ahadith) abgeleitet sind. Als ein Text über Islamische Glaubenslehre, fasst dieses Werk die Punkte zusammen, die in diesen zwei Quellen dargelegt sind, um einen korrekten Glauben zu definieren, wie auch die erweiterten Argumente im Anfechten der Ansichten der Sekten, die sich von der Sunna entfernt haben. Dieses einzigartige Nachschlagewerk des muslimischen Bekenntnisses führt nicht nur die muslimischen Glaubenssätze auf, sondern beinhaltet zugleich die wesentlichen Argumente zur Widerlegung abweichlerischer Ideen und irregeleiteter Sekten.

Bezüglich der Sekten, die in diesem Werk erwähnt werden, wäre eine Vertrautheit mit der Islamischen Geschichte bis zur Zeit von Imam Tahawi sehr hilfreich. Es werden mehr oder weniger verdeckte Anspielungen zu Sekten wie der Mu’tazilah, der Jahmiyya, der Karramiyya, der Qadariyya und der Jabariyya im Werk gefunden. Es beinhaltet auch Anspielungen auf andere Ansichten, die als unorthodox und abweichend von dem Weg der Ahlu-s-Sunnah wa'l Jama'ah angesehen werden. Im Text ist ein expliziter Hinweis zur Debatte über die Erschaffung (Irrglaube der Mu’tazilah) des Qur'an zur Zeit von al-Ma’mun und anderen.

Während die dauerhafte Relevanz der Glaubensaussagen naheliegend ist, kann das historische Gewicht und das Argument mancher dieser Aussagen erst richtig geschätzt werden, wenn das Werk als Text  unter der Leitung von mehreren gelehrten Personen studiert wird, die fähig sind die Argumente vollständig zu erläutern, durch Referenz auf den wissenschaftlichen und historischen Hintergrund der Sekten, die im Werk widerlegt werden. Da das gegenwärtige Buch genau als solch eine Unterstützung zum klaren Verständnis der Details der Islamischen Glaubenslehre gedacht ist, hoffen wir, dass der vollständige Text von Tahawis Doktrin – den wir als die Doktrin der Ahlu-s-Sunnah wa'l-Jama’ah ansehen – ein Nutzen für den Leser sein wird. Und möge Allah uns das richtige Verständnis unseres Glaubens gewähren und uns zu denen zählen, die der Prophet صلى الله عليه وسلم als die gerettete Gruppe (al-Ta'ifah al-Mansurah) beschrieben hat. Quelle: http://www.euro-sunni.com/de/Aqidah/aqeedah-tahawia.html   Ramaḍaan 1431 (August 2010):

 

 

Werke

  • M'aanī al-āthār / ‏معاني الآثار ‎ / M'aaānī al-āthār /„Die Bedeutungen der Hadithe“; das Werk ist gemäss den Kapiteln der Islamischen Jurisprudenz zusammengefasst und erörtert die Traditionen, die in den gross
    en Traditionssammlungen Mohammed zugeschrieben werden, die aber - nach Ansicht des Verfassers - im Widerspruch zur Lehre der hanafitischen Rechtsschule stehen. Das Werk ist im Orient mehrfach gedruckt worden.

  • Bayān muschkil al-āthār / ‏بيان مشكل الآثار ‎ / Bayān muškili al-thār /„Erklärung der Probleme der Hadithe“ ist ebenfalls eine Sammlung von Traditionen mit inhaltlichen und philologischen - linguistischen - Erörterungen des Verfassers. Ein Teil davon ist als Autograph in der Handschriftensammlung von Istanbul - heute in der Süleimaniya-Bibliothek - erhalten. Das Werk ist im Orient 1987 und 1995 (Beirut) in mehreren Bänden unter dem Titel „Šarhh muškil al-āthār“ gedruckt worden.

  • Ichtilāf al-fuqahā' / ‏اختلاف الفقهاء ‎ / IItilāfu al-fuqahā /„Kontroverse Lehrmeinungen der Rechtsgelehrten“ stellt - wie die gleichnamigen Werke anderer Rechtsgelehrten der Zeit - die zwischen den vier orthodoxen Rechtsschulen herrschenden Lehrdifferenzen im Bereich der Islamischen Jurisprudenz dar. Das Werk ist erstmalig 1971 in Islamabad gedruckt worden. In hanafitischen Gelehrtenkreisen ist das Werk, zusammen mit seiner Kurzfassung der hanafitischen Rechtslehre al-muchtasar fil-fiqh / المختصر في الفقه‎ / al-mukhhtassar fī-l-fiqh mehrfach kommentiert worden.

  • al-Dschām'I al-kabīr fī-sch-schurūt / ‏الجامع الكبير في الشروط ‎ / al-dschām'I al-kabīr fī-sch-schuruutd /„Die gross
    e Sammlung der Bedingungen /Voraussetzungen“ ist das älteste juristische Formularbuch. Das Werk enthält Anweisungen für Notare, wie aktuelle Urkunden abzufassen sind, um eventuelle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern zu vermeiden. Das Werk ist nicht vollständig erhalten. Zwei Teile davon hat der deutsche Orientalist Joseph Schacht herausgegeben.

  • al-'aaqīda / ‏العقيدة‎ /„Die Glaubenslehre; Credo“ - auch unter dem Titel: „Die Erörterung der Sunnah und der Einheit der Muslime“ Bayān as-sunna wal-dschamaa'a / ‏بيان السنة والجماعة ‎ / Bayānu as-sunnah wa-al-dschamaa'a bekannt - umfasst nur 10-15 Seiten. Darin erörtert at-Tahāwī das Wesen des Islamischen Monotheismus und Gottes Eigenschaften (sifāt) in aller Kürze. Dieses kleine Werk ist bis in das 17. Jahrhundert mehrfach kommentiert worden.

  • at-taswiya baina haddathanā wa-baina achbaranā / ‏ التسوية بين حدثنا وبين أخبرنا‎ / at-taswiya baina ḥaddaṯanā wa-baina aḫbaranā ist eine kurze Abhandlung über die Hadith-Terminologie, über die Gleichsetzung der im Titel genannten beiden Termini: „er überlieferte uns“ bzw. „er berichtete uns“. Beide Begriffe weisen auf eine direkte mündliche Überlieferung in der Hadith-Literatur hin. Ihre Anwendung und die Frage, ob sie austauschbar seien, war aber unter den Traditionarierwernn umstritten.

In den Gelehrtenbiographien der Hanafiten werden bis zu 22 Bücher mit Titeln angeführt, die At-Tahāwī verfasst haben soll. Der irakische Bibliothekar und Buchhändler Ibn an-Nadīm (995) kannte noch 16 Werktitel.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tahawi

 

 

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