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Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


  Ghair Muqallid    غیر مقَلّد  wer keinem Mudschtahid zu folgt  

 
   

 

... jemand der sich zum Islam bekennt, aber dem Mudschtahid nicht folgt; entweder weil er selbst ein Mudschtahid ist, oder weil er verwirrt ist und denkt, es sei nicht nötig dem Mudschtahid zu folgen. Im Allgemeinen vermitteln die vier Rechtsschulen,  was die Mudschtahiduun (Grogelehrten) vorgegeben haben. Daher ist es für fast jeden Muslim eine Pflicht, einer der vier Rechtsschulen zu folgen.