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Strenggläubig   ...ein säkularer Ausdruck den es islamrechtlich nicht gibt.

 

   

Den Begriff "strenggläubig" gibt es im Islam rechtlich nicht, und er ist unsinnig. Entweder ist jemand gläubig oder ungläubig. Es gibt zwar die Begriffe Muslim und Mu'min, doch sind dies keine rechtlichen Kategorien, sondern beziehen sich vielmehr auf Zustände, welche nur Allah genau kennt. Wenn jemand sagt, dass er Muslim ist, dann ist er z.B. zu den 5 rituellen Gebeten verpflichtet wie jeder andere Muslim, egal ob er auch Mu'min ist oder nicht, ob er wirklich Muslim ist oder nicht, und wird rechtlich nicht in betracht gezogen. Alle Muslime haben die gleichen Pflichten, sofern sie dazu in der Lage sind diese zu erfüllen.

Ein ähnlichet Unsinn ist die Einteilung in "praktizierende" und "nicht praktizierende" Muslime, denn das impliziert, dass z.B. das verpflichtende Fasten vielleicht gar nicht wirklich verpflichtend sei, wenn man "nichtpraktizierender Muslim" wäre. Solche Aussagen sind so unsinnig wie wenn jemand sagt, er sein ein nicht praktizierender Dieb.

Die Orientalisten-Ausdrucksweise: "Muslime glauben dass" es Engel und eine Leben nach dem Tod gibt, ist technische gesehen zwar richtig,  impliziert aber unterschwellig, dass es genauso richtig wäre "dies nicht zu glauben". Der Muslim sagt: Ich glaube dass es Engel und ein Leben nach dem Tod gibt. Dieser feine psychologische Unterschied der deutschen Sprache können zwar viel Muslime nicht erkennen, doch wirkt er trotzdem auf die Seelen.

 

 

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