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   Hidschaab    Bekleidung   

Der Hedschab ist kein Symbol [für Muslime

Eine Erklärung zum Thema Hedschab (auch Hijjaaab, Kopftuch, Schleier, Kleidungsvorschrift für die Frau) von Mag. M. J. Lanzl (Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum - Österreich)  Jänner 1424 / 2004

 

 

1. Der Hedschab ist nicht eine 'bloss politisch motivierte' Forderung von sog. 'Fundamentalisten', sondern ein Islamisches Gebot, an das sich alle jene halten, die vom Islam überzeugt sind; er ist also eine fundamentale Richtlinie des Zusammenlebens. Die Bedeckung der Frau ist auss erdem nicht nur eine Islamische Tradition, sondern eine monotheistische, wie wir sowohl aus den heiligen Büchern und der Geschichte des Judentums und Christentums wissen.

 

2. Der Hedschab ist kein Symbol (wie etwa das Kreuz oder die Kappa) und schon gar keine Uniform (einer besonderen Gruppe), sondern Ausdruck der Befolgung eines Islamischen Gebotes, wie es in der Islamischen Geschichte immer war. Wenn schon, dann ist im Vergleich zum Kreuz vielleicht die Kaaba bzw. der Helal ein Symbol, nicht aber das 'Kopftuch', das weder Militanz noch Separation, sondern eine Glaubenshaltung zum Ausdruck bringt.

 

3. Welche Gebote für den Islam gelten, entscheiden nicht irgendwelche selbsternannte Islam-Experten oder westliche Ideologen, Juristen oder Politiker, sondern noch immer die Muslime und ihre Repräsentanten selbst. Für die Muslime ist natürlich der Hedschab nicht Ausdruck der Unterdrückung der Frau, wogegen der Islam selbst auftritt, sondern er soll die Beziehung zwischen den Geschlechtern zusammen mit anderen Geboten nach göttlichen Richtlinien regeln, wie sich auch in anderen Religionen bekannt sind.

 

4. Die Religionsfreiheit ist ein grundlegendes demokratisches Recht, wie es beispielsweise im österreichischen Staatsgrundgesetz (s. Art. 14-16 des StGG) verankert ist; jede Massnahme gegen den Hedschab bedeutet eine Beschneidung dieses Rechts und wäre daher verfassungswidrig, was zumindest in Österreich bisher immer anerkannt worden ist und selbstverständliches Recht war.

 

5. Die Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht entsprechend Art 18 der Menschenrechtsdeklaration der UNO aus dem Jahr 1948 und der Europäischen Menschenrechtskonvention des Jahres 1950. Dazu gehört auch neben der Kultfreiheit das Recht, seine Religion individuell und gemeinschaftlich ohne Rechtsnachteil nach aussen zu bekennen, und das Recht, fremden religiösen Prinzipien und Rechtsnormen nicht unterworfen zu werden. Die Regelung der Kleidung ist Teil der Religionsfreiheit.

 

6. Der Angriff auf den Hedschab ist ein Eingriff in die Autonomie einer Religionsgesellschaft und damit auch ein Angriff auf das demokratische Prinzip der Selbstständigkeit der religiösen Gemeinschaften insgesamt. Er diskriminiert die muslimische Minderheit bildungsmässig, gesellschaftlich und politisch und ist ein Rückfall in absolutistische und undemokratische Denk- bzw. Verhaltensweisen. Sie ist nicht Ausdruck der Trennung von 'Kirche und Staat', sondern der Dominanz des Staates über die Religionsgemeinschaft.

 

7. Der Angriff auf den Hedschab ist ein Angriff auf den Islam und die Muslime und gefährdet das friedliche Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung in Europa. Wir Muslime sind aber für eine friedliches Zusammenleben aller Bürger auf der Basis des gleichen Rechts für alle und für den Dialog der Religionen und Zivilisationen, nicht für den 'clash of civilisations'.

 

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