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  Nikah (Ehe)     

Scheinehen zwecks Aufenthaltsgenehmigung

 

...... ich habe eine Frage die mich schon seit längerer Zeit beschäftigt. Da ich erst vor 4 Jahren zum Islam übergetreten bin, weiss ich in vielen Dingen noch nicht alles. Ich habe jetzt von Fällen gehört das Schwestern heiraten um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen - also Scheinehen mit deutschen Mitbürgern eingehen und dann noch Landsmänner Islamisch heiraten. Meine Frage: Ist das nicht hharaam?? Ist dieses Verhalten nicht Betrug vor Gott??? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Salam alaikum M.

 

 

Antwort:

  • Standesamtsehen in einem Land, deren Ehegesetze nicht der Schariah entsprechen, also nichtmuslimische Eheschliessungen, haben für Muslime genauso wenig Gültigkeit wie muslimische Ehen (also nicht standesamtliche Ehen) in der nichtmuslimischen Gesetzgebungen.

  • Bei bürokratischem Zwang können Muslime aber zusätzlich zu ihrer Islamischen Ehe, auch standesamtliche Ehe eingehen oder solche wieder lösen, ohne dass sich dadurch ihre muslimische Ehe rechtlich ändern würde; es ist dabei jedoch Vorsicht angeraten, da "kulturelle Muslime" 229_Religion_kultur.htm - den Unterschied meist nicht mehr erfassen können, so sie meist Säkulare sind und falsches Gerede verbreiten könnten.

  • Muslimische Frauen dürfen Nichtmuslime grundsätzlich nicht heiraten; natürlich auch nicht auf einem nichtmuslimischen Standesamt, da sie damit das von Allah  Verbotene (wenn  auch nur scheinbar) zu etwas Erlaubtem erklären und diese Verdrehung gehört zu den schwersten Sünden, die aus dem Islam hinaus führen können; durch so eine Ehe wird auch die Dawa (Vermittlung des Islam) ad absurdum geführt.

  • Ob eine Muslima bei Lebensgefahr eine Scheinehe mit einem Nichtmuslim eingehen kann oder nicht, müssen Gelehrte der jeweiligen Rechtsschulen entscheiden.

 

... für eine Muslima ist es also hharaam, einen Nichtmuslim tatsächlich oder scheinbar zu heiraten, denn in beiden Fällen wird damit die Leugnung oder Missachtung der Schari^ah manifestiert bzw. vermittelt es diesen Eindruck; man gaukelt vor allem Nichtmuslimen vor, etwas legales zu tun, was aber (für Muslime) illegal ist und es macht keinen Unterschied ob der Islam vor Muslimen, Nichtmuslimen oder im Geheimen geleugnet wird. Die Schar'iah wird durch den Aufenthalt in Daaru-l-Kufr nicht aufgehoben: lügen bleibt lügen usw.

 

Der Aufenthalt eines Muslims in Daaru-l-Kufr, (also ein Gebiet in dem der Islam nicht "Verfassung", nicht die Rchtssprechung ist, oder die muslimische Lebensweise nicht die gross e Mehrheit und Lebensweise darstellt), ist für Muslime nur zu bestimmten Zwecken (wie z.B. dawa, kurzfristige Geschäfts- bzw. Studienaufenthalte und ähnliches) erlaubt; für diejenigen, welche den Islam neu angenommen haben und deren Nachkommen, ist der Aufenthalt in Daaru-l-Kufr nur dann in ihrem Daaru-l-Kufr-Heimatland, erlaubt sofern ihnen muslimische Gebiete kein hidschrah-visum (Flucht bzw. Auswanderungsvisum) ausstellen oder für diejenigen, welche den Islam in ihrer Heimat verteidigt haben und dafür getötet oder gefoltert werden sollten. Das Argument, "dass es eigentlich kein Daaru-l-Islam mehr gibt“ ist zwar richtig, doch beobachtet man die Mehrheit derer, welche es vorbringen, so ist allein auf Grund ihrer Kleidung, abrasierter Bärte und anderer Verhaltensmuster schwer vorstellbar, dass sie ein Islamisches Land in Wirklichkeit wollten; vielmehr gewinnt ihre Assimilation rasant an Boden; von Integration ist ja nur irrtümlich die Rede. "Scheinheiraten" sind also im Kontext dieses Backgrounds vermutlich eher etwas doppelt verbotenes als etwas Erlaubtes. .... es sollten die Gelehrten der jeweiligen Rechtsschulen im Einzelfall zu rate gezogen werden.

 

Die Ehe, welche auf einem Kufr-Standesamt geschlossen wird (mit Ausnahme, dass zwei verheiratete Nichtmuslime nach ihrer Ehe am Standesamt, zugleich den Islam angenommen haben und damit ihre Ehe sozusagen in den Islam mitgenommen haben) ist vor Allah ohne Gültigkeit, denn die am Kufr-Standesamt geschlossenen Ehe-Verträge sind mit Gesetzen - welche dem Islam widersprechen - verknüpft und ungültig; damit aber zu spekulieren (z.B. um einen Aufenthalt in das unerlaubte Lebensinvironement des Daaru-l-Kufr zu ermöglichen) ist ein Spiel mit dem Feuer, deren Brennstoff die Menschen selbst sind. Ein Muslim darf im Sinne der Schar'iah vier Frauen heiraten (und es könnten auch Christinnen oder Jüdinnen sein) und es ist ihm also grundsätzlich möglich zusätzlich formell (warum auch immer) standesamtlich zu heiraten; die Kufr-standesamtliche Heirat einer Muslima mit einem Nichtmuslim aber, ist aber trotz ihrer Ungültigkeit oder Widerwärtigkeit vor Allah , eine gültige gesellschaftliche Erklärung und folglich eine Täuschung und vermittelt dass dies etwas für Musliminen erlaubt sei, was zur Zerstörung des Islam beiträgt indem solche Scheinehen die Verordnung Allahs erniedrigt bzw. nicht erklärt ganz ungeachtet der säkularen Gesetze; diese Heirats-Visum-Spekulationen werden in ihrer geistigen Konsequenz von den meisten Muslimen wohl selten zu Ende gedacht und würden sonst kaum ausgeführt werden.

 

Im konkreten Fall ihrer Frage also, der Ehe einer Muslima mit einem Nichtmuslim, ist mit oder ohne Visumsabsicht hharaam und wird durch die Täuschungsabsicht nicht Hhhalaal; wer die Dunja sucht, der macht vieles um sie zu erreichen, was im Kontext des säkularen Gedankengutes, in dem sich Muslime heute immer mehr zu rechtfertigen versuchen, aber umso verständlicher ist; ausgenommen sind vermutlich diejenigen, welche für den Islam flüchten müssen und keinen anderen Weg fanden, oder in gross e Not gerieten; - aber das ist nur meine persönliche Meinung, denn ursprünglich ist kein Muslim von muslimischen Gebieten in nichtmuslimische Gebiete geflüchtet ohne dass er nicht selbst vorher zum Kaafir wurde -  und so gibt es für diese heutigen Umstände keine direkt das Thema betreffende Rechtsentscheidung auf die zurückgegriffen werden könnte; was aber nicht heisst, dass die Begriffe Daaru-l-Kufr und Daaru-l-Islam nicht volle Gültigkeit hätten, wie es sich einige Modernisten für ihre Bedürfnisse (zur Assimilation) ausmalen.

 

Muhammad Abu Bakr Mueller

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