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3.10
Dinge, die das Gebet fasid (ungültig) machen oder beeinträchtigen
(makruhh)
Die folgenden Dinge
machen das Ssalaah
ungültig:
1. Sprechen
– egal ob es versehentlich geschieht oder während der Betende kurz
eingeschlafen ist.
2. Duaa
(Bittgebete) für
Dinge, die man genauso gut von einem Menschen erbitten könnte. (Beispiel: „Oh Allah, gib mir ein neues Paar Schuhe.“ Ein Bittgebet für
etwas, das nur Allah gewähren kann – wie Vergebung – macht das Gebet jedoch
nicht ungültig.)
3. Klagen / Jammern
4. Stöhnen,
außer wenn der Betende krank ist.
5. Lautes Weinen oder vor
Schmerz das Gesicht verziehen, oder wegen
weltlicher Sorgen; nicht jedoch,
wenn es durch die Erwähnung von Paradies oder Hölle im rezitierten Text
ausgelöst wird.
6. Grundloses Husten
7. Einem Niesenden
antworten, z. B. mit „Yarhamukallah“.
8. Auf gute Nachrichten
antworten, z. B. mit „Alhamdulillah“.
9. Auf erstaunliche
Nachrichten reagieren, z. B. mit „SubhaanAllah“.
10.
Auf schlechte Nachrichten antworten, z. B. mit „Innaa lillahi wa
innaa ilaihi radschji‘uun“.
Masʾalah:
.
Wenn ein sechstes Gebet
verrichtet wird, bevor das ausgelassene Gebet nachgeholt wurde, dann gelten alle
sechs Gebete nach Imam Abu Hanifa als gültig.
Masʾalah
.
Wenn jemand aus
Vergesslichkeit das ‘Ishaa‑Gebet ohne Wuḍu verrichtet und danach die
Sunnah und
das Witr mit Wuḍuu' betet, dann muss er – nach Imam Abu Hanifa –
nur die Sunnah, nicht das Witr
nachholen, nachdem er das
Qadaa' ( Nachholen) von
‘Ishaa verrichtet hat.
Masʾalah:
.
Es gibt drei Dinge, die
die Pflicht aufheben, Gebete in der richtigen Reihenfolge nachzuholen:
Zeitmangel
.
Beispiel: Jemand schläft ein, ohne
‘Ischaa' zu beten, und wacht kurz vor
Sonnenaufgang auf – genug Zeit nur für Fadschr. Dann darf er
Fadschr direkt beten,
ohne zuerst das
Qadaa'
von ‘Ischaa zu verrichten.
Vergesslichkeit
.
Beispiel: Jemand betet Asr und vergisst, dass er
Tḍhuhr nicht gebetet hat.
Sein Assr ist gültig, und er muss nur
Tḍhuhr
nachholen.
Wenn man für sechs
oder mehr ausgelassene Ssalawaat verantwortlich ist
.
– egal ob alte oder neue. Sobald alle ausgelassenen
Ssalawaat nachgeholt
wurden, wird die Reihenfolge wieder verpflichtend. Wenn jemand z. B. sechs
oder mehr ausgelassene Gebete hat, einige nachholt, aber noch weniger als
sechs übrig bleiben, sagen manche, dass die Reihenfolge wieder verpflichtend
wird. Die Fatwaa lautet jedoch,
dass die Reihenfolge erst wieder verpflichtend wird, wenn
alle ausgelassenen Gebete nachgeholt
wurden.
.
Wenn der
Musalli
einen Imam
korrigiert, der nicht sein eigener Imam
ist, wird sein Gebet ungültig. Korrigiert er jedoch
seinen eigenen Imam, bleibt sein
Gebet gültig. (Es ist besser, den Imam nur dann zu korrigieren, wenn er weniger
rezitiert hat, als für das Gebet notwendig ist.)
Wenn jemand während des Gebets im Freien
oder in einem Laden vor einem Betenden vorbeigeht, wird das Gebet nicht
ungültig. Der Vorbeigehende begeht jedoch eine Sünde – außer der Betende steht
höher als der Kopf des Vorbeigehenden.
Wenn der Betende absichtlich jemanden
mit „Salaam“ grüßt oder das Salaam eines anderen erwidert, wird sein Gebet
ungültig. Tut er dies jedoch irrtümlich,
weil er denkt, das Gebet sei beendet, wird sein Gebet nicht ungültig.
Das
Rezitierten direkt aus einem Mushaf,
Essen, Trinken und übermäßige Bewegungen
machen das Gebet ungültig. Übermäßige Bewegung ist jede Bewegung, die beide
Hände erfordert. Manche Gelehrte sagen: Übermäßige Bewegung ist das, was einen
Beobachter denken lässt, die Person bete nicht. Andere sagen: Es ist das, was
der Betende selbst als übermäßig empfindet.
Wenn
Sadschdah (Niederwerfung) auf
Unreinheit
[am Boden] erfolgt, wird das Gebet ungültig.
Wenn der Betende während des
Ssalaah ein
zweites Gebet beginnt (durch
Takbiir), wird das erste Gebet ungültig. Beginnt er jedoch
dasselbe Gebet erneut, werden
die vorherigen Rak‘aat nicht ungültig, sondern als
Nafl (freiwilliges Gebet)
gutgeschrieben.
Wenn der Betende mit der Zunge
Essen
zwischen den Zähnen löst und es herunterschluckt, wird das Gebet ungültig,
wenn die Menge größer als eine
Kichererbse ist. Ist sie kleiner, bleibt das Gebet gültig.
Wenn der Betende auf eine Schrift an der
Wand oder in einem Buch schaut und deren Bedeutung versteht, wird das Gebet
nicht ungültig.
Sutrah (Abschirmung)
.
Die Sunnah beim Gebet im Freien ist,
eine Sutra (Stab oder Stange)
vor sich in den Boden zu stecken: mindestens eine Spanne (ca. 9 Zoll) hoch und
einen Finger breit. Das bloße Hinlegen der Sutra oder das Ziehen einer Linie im
Sand nützt nichts.
Eine
Sutrah vor dem Imam genügt für die
gesamte Gemeinde.
Wenn keine Sutra vorhanden ist, darf der
Betende einen Vorbeigehenden durch Zeichen (Kopf oder Augen) oder durch „SubhaanAllah“
abwehren – dies ist jedoch
makruh.
Tdahaarah
(Reinheit) des Gebetsplatzes
.
.
Wenn auf einem ausgebreiteten Tuch
gebetet wird und ein Teil davon unrein ist, bleibt das Gebet gültig, selbst wenn
der unreine Teil sich bewegt.
Wenn ein langes Tuch teilweise vom
Betenden getragen wird und ein anderer Teil unrein ist, dann:
-
Bewegt sich der unreine Teil,
wenn der Betende seinen Teil bewegt, ist Ssalaah ungültig.
-
Bewegt er sich nicht
ist das Ssalaah
gültig.
Weitere
Makruhh-Handlungen im
Ssalaah
-
Mit Kleidung oder Körper spielen
(solange es nicht übermäßig ist).
-
Den Boden am Platz der
Niederwerfung glätten, außer es ist nötig, um Sadschdah korrekt auszuführen.
-
Fingerknacken, Gelenkknacken,
Spielen mit der Hand am Bauch.
-
Ohne Kopfbedeckung beten, außer aus
Demut.
-
Den Kopf nach links oder rechts
drehen (solange die Schultern zur
Qiblah bleiben). Drehen der Schultern, Ssalah ist ungültig.
-
Wie ein Hund sitzen (Gesäß und
Hände am Boden, Knie hochgezogen).
Makruhh sind außerdem:
-
Unterarme beim
Sadschdah auf den Boden
legen (außer Frauen).
-
Salaam mit der Hand erwidern.
-
Im
Fard-Ssalaah ohne Entschuldigung
im Schneidersitz sitzen.
-
Kleidung hochheben, um sie vor
Staub zu schützen.
-
Kleidungsstücke lose hängen lassen
(z. B. Schal ohne Befestigung).
-
Gähnen.
-
Sich strecken, um Müdigkeit zu
vertreiben.
-
Augen schließen.
-
Haare zu Locken drehen.
-
Tasbihs oder Verse mit den Fingern
zählen (nach Abu Yusuf und Muhammad nicht makruhh).
-
Der Imam steht allein
[gänzlich]
im
Mihhrab,
während die Gemeinde außerhalb steht.
Ein Betender steht allein in einer
Reihe, obwohl vorne Platz ist.
Kleidung mit Bildern von Menschen
oder Tieren tragen.
In einem Raum beten, in dem ein
Bild eines Lebewesens an einer Ehrenstelle hängt (rechts, links oder vorne).
Ist das Bild am Boden oder hinter dem Betenden, ist es nicht makruhh
[aufs Ssalaah
bezogen]. Bilder
ohne Kopf oder Landschaften sind ebenfalls unproblematisch.
Es ist
nicht makrhh, im Gebet eine
Schlange oder einen Skorpion zu töten (auch wenn es übermäßige Bewegung
erfordert).
Es ist
nicht makruhh, wenn der Imam im
Mihhrab die Niederwerfung macht, solange er außerhalb des Mihhrabs steht, wenn er
rezitiert.
Es ist
nicht makruhh, in Richtung des
Gesichts einer sprechenden Person zu beten oder in Richtung eines Qur'aans, eines
aufgehängten Schwertes, einer Kerze oder einer Lampe.
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