Fiqh

.

 

 Faasid   فاسد  verdorben‘; rechtlich nichtig und ungültig.

 

 

Fasid  فاسد  bedeutet, z.B. dass das Ssalah (Ritualgebet), die Hhadsch, 'Umrah, oder ein Vertrag (der grundsätzlich gültig wäre, aber einen verbotener Bestandteil - wie etwa Ribaa (Zins) enthält) damit  faasid (ungültig) macht.

 

Baatdil باطل  bedeutetdass hingegen dass eine Handlung oder ein Vertrag von Grund auf nichtig ist, weil die Grundvoraussetzungen dafür fehlen.