Die Nikaahh ist ein Ehevertrag. Dieser kann zwischen einem Muslim und einer Muslimah (auch Christin oder Jüdin - sofern im Gebiet das Islaamische Gesetz gilt) geschlossen werden. Eine Muslimah kann aber nur einen Muslim heiraten; andere Ehen sind ungültig bzw. sind (bei Freiwillgkeit) Kufr. Für die Heirat sind zwei muslimische Zeugen (oder ein Mann und zwei Frauen) als auch der Wali (nach Imaam Abuu Hhaniifah nur bei minderjährigen oder nicht selbstständigen Mädchen) sind Voraussetzung. Säkulare Eheschließungen oder Ehescheidungen am Standesamt oder Gericht der Ungläubigen haben keine Gültigkeit, können aber bei Bedarf zusätzlich eingegangen werden.
In verschieden säkularen Ausführungen ist zu lesen, dass wenn Muslime in Europa heiraten wollen, sie (analog zur römisch katholischen Kirche) zuerst eine standesamtliche Ehe eingehen müssten oder sollten - und erst danach die Islaamische Ehe, wodurch die Ehe vor Gott legitimiert wird. Die Wahrheit ist aber umgekehrt, denn für den Muslim ist der säkulare Ehevertrag ungültig und wer ihm (wenn auch nur zeitlich) den Vorrang zu Allahs Gesetz gibt, der erniedrigt den Islaam, insbesondere wenn dazu kein Zwang besteht. Eine säkulare Ehe am Standesamt beinhaltet die Anerkennung von Gesetzen, welche für den Gläubigen nicht vereinbar sind und sollte, wenn überhaupt, gut überlegt werden und anerkennt auch die Homosexuellen-Ehe, die dem Islaam widersprechenden Scheidungsrechte, Kindererziehungsmodelle usf., welche sich aus islaamfremden Rechtsempfinden entwickelt haben, womit aber nicht gesagt wird, dass die Ehegesetze der Ungläubigen den Islaamischen nie entsprechen, so doch vieles ähnlich ist. Meist wird die Problematik erst bei Scheidung deutlich. Das soziale Gefüge ist in Europa allerdings so durchorganisiert und wirtschaftlich verwoben, dass es in muslimischen Ehen oft schwer oder riskant empfunden wird, sich nicht zusätzlich (also nach dem sie bereits Islaamisch verheiratet sind) auch standesamtlich zu verheiraten oder scheiden zu lassen. Für Islaamische Ehe haben standesamtliche Eheschließungen oder Ehescheidungen keine rechtliche Relevanz, genauso wie umgekehrt.
Polygamie, ist in Österreich noch
amtlich nicht möglich. Die
Legalisierung
wäre sinnvoll, da die verpflichtende Einehe eine Diskriminierung der Muslime
darstellt. Es ist nach der Islaamischen
Gesetzgebung erlaubt, dass ein Mann bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten
kann
und durch den Gesandten Allahs
Scheinehen zwecks Aufenthaltsgenehmigung .........."Ich habe jetzt von Fällen gehört das Schwestern heiraten um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen - also Scheinehen mit deutschen Mitbürgern eingehen u. dann noch Landsmänner Islaamisch heiraten........."
'Aischas Heiratsalter (pdf )
Nicht selten wird das Thema "Kinderehe" von gewissen
Nichtmuslimen in eigentlich selbstdarstellerischer Weise im Web und
anderswo in Umlauf gebracht, um Muslimen Vorhaltungen zu machen oder
überhaupt Islaam oder den Propheten (Friede und Segen Allahs
Das Heiratsalter Aisha's (möge Allah
Wie alt Aischa (möge Allah
mit ihr zufrieden
sein), die Mutter der Gläubigen war, als sie vom Gesandten Allahs
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