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Schächten ist keine Tierquälerei - Schlachthoftötungen sind es aber, so

diese stundenlange bis wochenlange Tierquälerei sind.  .... und im Vergleich zu Schlachthoftötungen also und im Fall von Tarnsporten, die bis wochenlange Tierquälerei bedeuten - ist das Schächten - etwa am Bauernhof - in jeder Hinsicht harmlos. Töten an sich ist allerdings niemals harmlos und vor allem in seiner Gesamtheit schwer zu verstehen, denn es ist Gott der Leben gibt und Leben nimmt und nicht der Mensch. Schlachten erinnert auch an den eignen Tod, der unweigerlich kommt. Ein Schächtverbot bedeutet Islamverbot.

 

 

Der Vorwurf der Tierschützer lautet:

Das Tier ist nicht bewusstlos, wenn der tödliche Schnitt erfolgt. Sie meinen, dass dadurch unnötige Qualen entstünden. Rabbiner Dr. med. vet. Dr. phil. I. M. Levinger aus Basel weiss t diese Vorwürfe vehement zurück. ''Sofort nach dem Schächtschnitt bleibt das Tier für mindestens zehn Sekunden total Ruuhhig. Dies bedeutet, dass es den Schmerz nicht empfindet'', sagt der international anerkannte Schächtspezialist. ''Normalerweise wehrt es sich innerhalb der ersten Sekunden gegen Schmerz. Aber selbst wenn ein EEG (elektroencephalographische Registrierung) vorgenommen wird, werden keine Schmerzen registriert.'' Die sofort nach dem Schnitt einsetzende Blutleere im Gehirn macht das Tier unempfindlich für alle Empfindungen. Nach etwa drei Sekunden zeigt die Gehirnregistrierung, dass das Tier bewusstlos ist. Die Krämpfe der Muskeln kommen erst später und sind, so Levinger, sicher nur das Resultat von Sauerstoffmangel und nicht der Schmerzen. Schon am 18. Februar 1930 beschäftigte sich der Reichstag in Berlin mit diesem Thema. Nach einem wissenschaftlichen Gutachten des Reichsgesundheitsamtes fassten die Politiker damals den Beschluss, wonach (jüdisches) Schächten nicht als Tierquälerei zu betrachten sei. Zahlreiche Wissenschaftler haben damals wie heute die Vorwürfe zurückgewiesen, wonach Tiere durch das Schächten gequält würden.

 

 

Schächtvorgang

Der muslimische, christliche oder jüdische (Ahlu-l-Kitaab) Schächter spricht (mit Bewahrheitung im Herzen) unmittelbar vor dem Kehlschnitt: "Bismillah, Allahu Akbar" [Im Namen des einzigen Gottes - Gott ist der Gröss te]; spricht er "Bismillah" nicht und /oder bewahrheitet er die Bedeutung nicht in seinem Herzen, kann das Fleisch nicht mehr hhalaal werden (ist also nicht zum Verzehr geeignet), selbst wenn er die Schächtung technisch korrekt ausführt.

Mit dem Schnitt  werden alle Weichteile des Halses bis zur Wirbelsäule, inklusive Trachea, Oesophagus, beide Vagal-Nerven, beide Karotisarterien und beide Jugularvenen durchtrennt. Dadurch wird die Hauptblutzufuhr zum Kopf unterbrochen. Nicht durchtrennt werden die Wirbelsäule, das Rückenmark und die inneren Gefäss e des Wirbelkanals. Die Wunde klafft auf und der Blutstrom fliess t ungestört heraus. Der Halsschnitt sollte nicht unterbrochen werden. Das Messer muss in seiner ganzen Länge genügend gross und scharf sein, dass es während dem Führen immer schneidet und keine Pause entsteht.

Die meisten Tiere sind innerhalb 2,5 und 3,5 Minuten vollständig ausgeblutet, obwohl noch ein schwacher Blutausfluss und Tropfen bis zu 6-7 Minuten zu beobachten sein können. Bei der Mehrzahl der Tiere kann unmittelbar nach dem Schächtschnitt eine motorische Ruuhhephase beobachtet werden.

 

Betäubung vor dem Schlachten

Laut Aussage eines professionellen, nicht muslimischen Fleischhauers, stehen nach dem einem Poltzenschuss nur 9 von 10 Tieren wieder auf und waren als nur betäubt; ein Tier von zehn allerdings steht nicht mehr auf und muss daher als tot betrachten werden. Daher ist diese Methode für Muslime nicht erlaubt ist. das Tier muss beim Schlachtvorgang zumindest mit den Augen noch blinken um es als lebend zu betrachten.

 

 

Immer noch umstritten: Anmerkungen zum betäubungslosen Schlachten. Von Ahmed Kreusch

http://www.Islamische-zeitung.de/immer-noch-umstrittenanmerkungen-zum-betaeubungslosen-schlachten-von-ahmed-kreusch/

Das Verbot des betäubungslosen Schlachtens ist bei uns in Deutsch­land seit einigen Jahren Gesetz. Holland und Frankreich wollen es demnächst einführen. Es ist weniger präsent als die „Kopftuch-Debatte“ und wird mit dem Argument begründet, es sei Töten ohne Betäubung und damit Tierquälerei. Die Proteste von muslimischer Seite blieben bisher schwach, weil sie nur auf das Recht der „Religionsfreiheit“ pochen. Es lohnt sich aber, den Vorwurf der „Töten ohne Betäubung“ ernst zu nehmen und genauer hinzuschauen, was beim Vorgang des „Schächtens” eigentlich geschieht.

Es ist kein „Töten ohne Betäubung“, sondern genau das Gegenteil. Beim „Schächten“ stirbt das Tier nach dem Auf­schneiden der Halsschlagadern durch Ausbluten völlig schmerzlos, so wie ein Mensch, der verblutet, ­ebenfalls schmerzlos einschläft. Durch das schnelle Öffnen der beiden gross en Arterien und der Luftröhre unmittelbar unter dem Kopf ist die Blutzufuhr zum Gehirn sofort unterbrochen und dadurch das Tier tatsächlich in ein bis zwei Sekunden betäubt. Durch den Luftröhrenschnitt wird ein möglicher Erstickungstod verhindert.

Erst wenn der Tod eingetreten ist, darf „geschlachtet“ werden. Das Tier stirbt also nicht ohne Betäubung! Tierschutz als Grund für das Gesetz anzuführen, ist absurd. Der Schmerz durch den Halsschnitt ist nicht zu vergleichen mit dem ungeheuren Schmerz, den das Tier beim Betäuben durch Elektroschock (Starkstrom mit hoher Spannung) oder beim Töten mit dem Bolzenschussgerät erleidet: Obwohl auch das nur ein bis zwei Sekunden dauert, sieht man deutlich, wie das Tier zusammenzuckt und sich aufbäumt, sodass alle Muskeln auch nach dem Tode noch extrem angespannt sind.

Nichts dergleichen beim Schächten. Das Tier liegt meist auf der Seite. Beim sekundenschnellen Schnitt durch das Fell am Kehlkopf, wo praktisch keine Muskulatur ist, nimmt man keinerlei Anzeichen von Abwehr wahr, nicht einmal ein Zusammenzucken. Übrigens ist das Anbringen des Nasenringes durch die empfindliche Nasenscheidewand zwischen den Nüstern eines Rindes ­sicher wesentlich schmerzhafter.

Beim Schächten reagiert der bewusst­lose Körper auf den schnell fliess enden Blutverlust später manchmal mit muskulären Kontraktionen vor allem der Beine. Diese Zuckungen sind automatische Reflexe des Muskelgewebes, Pumpbewegungen ähnlich, mit denen irgendwo noch vorhandenes Blut für die Blutgefäss e angesaugt werden soll. Wenn nach ein paar Minuten der Tod eingetreten ist, fühlt sich die Muskulatur eines geschächteten Tieres weich und entspannt an. Jeder kann sich bei einem Islamischen Schlachter selbst davon überzeugen und dann mit den Schlachtungsmethoden in einem „modernen“ Schlachthaus vergleichen.

Übrigens schmeckt „geschächtetes“ Fleisch auch vielen Nichtmuslimen besser und bleibt wesentlich länger frisch,als „normales“; Hackfleisch zum Beispiel bis zu einer Woche im Kühlschrank bei normaler Kühlung bis zu einer Woche. Auch das kann jeder selber ausprobieren.

Diese Tatsachen zeigen, dass ein „gesetzliches Schächtungsverbot“ völlig überflüssig ist. Es basiert auf emotionalen und populistischen Behauptungen, die das Gegenteil der nachprüfbaren Wirklichkeit sind. Bleibt immer noch die Frage übrig, wer denn durch dieses „Verbot“ vor wem oder was geschützt werden soll? Die Tiere am wenigsten. Sie dienen der Nahrung und sollen deshalb auf sanfteste Weise getö­tet werden. Die Betäubung durch Elektroschock ist alles andere als sanft, im Gegensatz zur uralten Methode des Schächtens. Dazu kommt auch noch die Dankbarkeit dem Tier gegenüber und natürlich auch Dank dem Schöpfer, der für die Menschen solche Tiere zur Nahrung geschaffen hat.

Der vorliegende Artikel erschien als Antwort auf den Artikel „Geschäfte mit Allahs Geboten“ von Martin Benninghof, Kölner Stadtanzeiger, 18. Mai 2011.