3.9

 

Qaaa'   Nachholung des Versäumten

 

Wenn die Zeit für eine Ssalaah verstrichen ist, muss die Qaḍaa'Ssalah-Einheit mit Adhan und Iqaamah verrichtet werden, so als würde man sie zur richtigen Zeit beten.

 

Das Qaḍaa' eines Ssalaahs, das normalerweise laut rezitiert wird, wenn es in Dscham'aa verrichtet wird, muss auch in der Qaḍaa' laut rezitiert werden. Wenn man es allein verrichtet, kann man es leise oder laut rezitieren — am besten ist es jedoch, es laut zu rezitieren.

 

Masʾalah:

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Es ist Far, ausgelassene Ssalaahs in chronologischer Reihenfolge nachzuholen.

Nach Imam Abu Hanifa gilt diese Regel auch für Witr, obwohl Witr nur Waadschib ist. Wenn Witr als Qaḍaa' verrichtet wird, muss es nach dem Ishaa‑Ssalaah nachgeholt werden, weil die Reihenfolge zwischen den Ssalahs Far ist.

 

Wenn man sich erinnert, dass man ein Ssalaah nachholen muss,

aber trotzdem das aktuelle Ssalaah der Zeit verrichtet, dann wird dieses Ssalaah faasid (ungültig), weil die Reihenfolge nicht eingehalten wurde.

 

Beispiel

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Wenn jemand Fadschr ausgelassen hat, dann aber Tduhr betet, und danach die Qaḍaa' von Fadschr verrichtet, bevor er Assr betet, dann wird das zuvor verrichtete Tduhr‑Ssalaah fasid (ungültig). Die vier Rak'aah gelten dann als Nafl (freiwilliges Ssalah). Er muss zuerst Tduhr als Qaḍaa' nachholen, und danach darf er Assr zur Zeit beten.

 

Wenn man fünf Ssalaahs in ihrer Zeit verrichtet,

bevor man die Qaḍaa' eines ausgelassenen Ssalaahs nachholt, dann werden alle fünf Ssalaahs ungültig. Wenn man ein sechstes Ssalaah verrichtet, bevor man die Qaḍaa' macht, dann gelten alle sechs Ssalaahs als gültig, nach Imam Abu Hanifa.

 

Masʾalah:

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Wenn jemand aus Vergesslichkeit ‘Ishaa ohne Wuuu' betet, und dann die Sunnah und Witr mit Wuuu' verrichtet, dann muss er — nach Imam Abu Hanifa — nur die Sunnah wiederholen, nicht Witr, nachdem er die Qaḍaa' von ‘Ishaa verrichtet hat.

 

Masʾalah:

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Es gibt drei Dinge, die die Pflicht zur Einhaltung der Reihenfolge (Tartiib) aufheben:

 

   1. Mangel an Zeit

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Wenn nur noch genug Zeit bleibt, um das aktuelle Ssalaah rechtzeitig zu verrichten. Beispiel: Jemand schläft ohne 'Ishaa zu beten ein und wacht kurz vor Sonnenaufgang auf. Es bleibt nur Zeit für Fadschr. Dann darf er Fadschr direkt beten, ohne vorher die Qaḍaa' von ‘Ishaa zu machen.

 

   2. Vergesslichkeit

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Wenn jemand Asr betet und vergisst, dass er Tduhr ausgelassen hat, dann ist sein Asr‑Ssalaah gültig, und er muss nur die Qaḍaa' von Tduhr nachholen.

 

   3. Wenn man für sechs oder mehr Ssalaahs Qaḍaa's schuldet

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Wenn jemand sechs oder mehr ausgelassene Ssalaahs hat, muss er keine Reihenfolge mehr einhalten. Wenn er einige nachholt, aber immer noch weniger als sechs übrig bleiben, sagen manche, dass die Reihenfolge wieder verpflichtend wird. Die Fatwaa jedoch lautet: Die Reihenfolge wird erst wieder verpflichtend, wenn alle ausgelassenen Ssalaahs nachgeholt wurden.