'Iddah   عدة     Wartezeit nach einer Sch'Iidung /  Eheauflösungsfrist

 

 

ʿIddah  العدة  ist die Wartezeit oder Eheauflösungsfrist, welche eine Frau nach dem Tod ihres Ehemannes oder nach einer Sch'Iidung einhalten muss, bevor sie erneut heiraten darf. Wörtlich bedeutet IIddah das „Zählen“ der Tage bzw. der Menstruationszyklen um mögliche Schwangerschaften nach einer Sch'Iidung oder Todesfall des Ehegatten auszuschließen um die familiäre bzw. soziale Ordnung zu bewahren.

 

Während der 'Iddah soll die Frau in der ehelichen Wohnung bleiben, es sei denn bei zwingenden Gründen (z. B. Arztbesuch, Arbeit). Frauen könne zu besuch kommen. Schmuck, Parfüm und auffällige Kleidung sind zu vermeiden, besonders bei Witwen und bei endgültiger Sch'Iidung. Besuche von Mahram-Verwandten und weiblichen Gästen sind erlaubt.

 

Anlass der Eheauflösung

Dauer der ʿIddah

Tod des Ehemanns

4 Monate und 10 Tage

Sch'Iidung (menstruierende Frau)

3 vollständige Menstruationszyklen

Sch'Iidung (nicht menstruierende Frau)

3 islamische Monate

Sch'Iidung (schwangere Frau)

Bis zur Geburt des Kindes

Ehe ohne Vollzug (Geschlechtsverkehr)

Keine ʿIddah erforderlich