Mahhram محرم bezeichnet eine Person, mit der eine Ehe dauerhaft verboten ist – entweder durch Blutsverwandtschaft, Stillbeziehung oder Schwägerschaft. Vor einem Mahhram darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) erscheinen:
Blutsverwandte: Vater, Bruder, Sohn, Onkel (väterlicher oder mütterlicherseits), Großvater Schwägerschaft: Schwiegervater, Schwiegersohn (nach vollzogener Ehe) Stillverwandtschaft: Männer, die von derselben Frau gestillt wurden Andere: Stiefvater (wenn die Ehe mit der Mutter vollzogen wurde)
Ein Ghayr al-Mahhaarim, bezeichnet hingegen eine Person, mit der eine Ehe möglich ist, da keine nahe Blutsverwandtschaft gegeben ist. Vor einem Ghayr al-Mahhaarim darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) nicht erscheinen.
Sure An-Nur (24:31) Sure An-Nisa (4:22–23)
|