.

Religion    Kultur    Kunst          Thema     Text       Gebetszeiten     Österreich              .

.Allah  Muhhammad  Qur'aan  Sunnah  Ssahhaabah  Imaan  Arkaan  Aqiidah  Fiqh  Tassawwuf   Kalender  Sekten  Religionen  Gebiete  Frontpage    Buch   Video   Name   Audio  Text    Shop   Impressum             

   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen oft auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


 Mahhram  محرم  Nahverwandte, die nicht heiraten dürfen.   

 
   

 

Mahhram محرم bezeichnet eine Person, mit der eine Ehe dauerhaft verboten ist – entweder durch Blutsverwandtschaft, Stillbeziehung oder Schwägerschaft. Vor einem Mahhram darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) erscheinen:

 

Blutsverwandte: Vater, Bruder, Sohn, Onkel (väterlicher oder mütterlicherseits), Großvater

Schwägerschaft: Schwiegervater, Schwiegersohn (nach vollzogener Ehe)

Stillverwandtschaft: Männer, die von derselben Frau gestillt wurden

Andere: Stiefvater (wenn die Ehe mit der Mutter vollzogen wurde)

 

Ein Ghayr al-Mahhaarim, bezeichnet hingegen eine Person, mit der eine Ehe möglich ist, da keine nahe Blutsverwandtschaft gegeben ist. Vor einem Ghayr al-Mahhaarim darf eine Frau ohne Hhidschaab (Verschleierung) nicht erscheinen.

 

Sure An-Nur (24:31)

Sure An-Nisa (4:22–23)