Fiqh

.

 

Nafl نَفْل  freiwillige, zusätzlich, über das Pflichtmaß hinaus gehende Handlungen.

 

 

Nafl نَفْل  bezieht sich auf alle freiwilligen, erlaubten Handlungen - vorzüglich die, welche Sunnah sind -, also nicht vorgeschriebenen aber empfohlen sind, wie etwa  Salaatu-l-Nafil, freiwillige Ritualgebete, freiwilliges Fasten, , Bildungsarbeiten, Ssadaqah (Spenden) usw..