Dschaaiz   جَائِز   erlaubt, zulässig, gestattet, rechtmäßig

 

Dschaaiz  جَائِ  ist alles, was von der Schar'iiah erlaubt, zulässig ist. Der Ausdruck wird verwendet, um auszudrücken, dass eine Handlung nicht verboten ist. Es bedeutet aber nicht automatisch dass etwas „empfohlen“ oder „verdienstvoll“ wäre, sondern schlicht: „Es ist erlaubt.“

Beispiel: Es ist dschaaiz, mit mit "diesem Wasser Wuḍuu' zu machen, dem eine reine Substanz beigemischt wurde" – solange das Wasser deshalb noch rechtlich als tdaahir (rituell rein) Wasser gilt.

Ein anderer Begriff für diese Kategorie ist Mubaahh  مباح .

  Al-Ahhkaam  الأحكام   Rechtskategorien der Handlungen.