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.Schar'iijah  شريعة   Islamisches Recht, Weg zur Tränke 

 

Zusammenfassung der Gesetze, Rechte oder auch die Gesetzgebung Allahs genannt, Schutz am spirituellen Schutzweg;  wörtlich: Weg zur Wasserquelle.

 

Denjenigen, welche - auf Grund ihrer säkularen Einstellung - geistige Zusammenhänge nur reduziert wahrnehmen können, erscheint die Schar'Iiah als das trockene, "formales Gesetz", dass von Gelehrten entweder gänzlich erfunden bzw. fehlerhaft interpretiert wurde. Die Schar'iiah (A-sch-schari'ah, oft Schariat gesprochen) ist der von Allah offenbarte Weg (abgeleitet aus Qur'aan und Sunnah), und das der gesamten Natur (Schöpfung) entsprechende Gesetz, von dem Muslime nicht abweichen dürfen, wenn sie nicht seelisch verunglücken wollen. Oft wird die Schar'iiah reduziert, als „Islamisches Recht“ übersetzt, da die Rechtssprechung der offensichtlichere, allgemein auffälligere Aspekt ist und damit in div. Medien - z.B. mit Todesurteilen - beeindruckt wird und indem die Schar'Iiah eben nicht als Wahrheit, sondern als abzuschaffende, kulturell bedingte, veralterte Form einer arabischen Rechtssprechung dargestellt wird.

Der erwachsene Muslim gilt als verantwortlich und ist verpflichtet, den grundlegenden Teil seinen Weges - also den Weg, der ihn am Feuer vorbeiführt, den Weg zur Wassertränke - zu kennen und nicht nur den Weg, der ihn vor einer Polizeistrafe schützt. Es ist für Muslime zwar ratsam zu wissen wie Ungläubige den Begriff „Wahrheit" relativ definieren - also dass es Offenbahrung als Wahrheit nicht gibt - doch die Beschäftigung mit diesem akademischen Wissen Ungläubiger, sollte nicht auf Kosten des spirituellen Weges gehen. Auch um dies zu verhindern ist die Schar'iiah wichtig.

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