Nadhr
نَذْرٌ
Gelübde, das ist ein
freiwilliges Versprechen gegenüber
Allah
Nadhr-Ssaum (Fasten-Gelübde) . Nach Imaam Abuu Hhaniifah kann das Fasten eines spezifischen Gelübdes (Nadhar نَذَر Muʿayyan) gültig verrichtet werden, indem man lediglich eine Niyyah für Nadhar macht (ohne zu bestimmen, welche der beiden Arten von Nadhr gemeint ist), oder indem man eine allgemeine Niiyyah macht, oder indem man eine Niiyyah für ein Nafl‑Fasten macht. Wenn jedoch eine spezifische Niiyyah für irgendein anderes waadschib‑Fasten gemacht wird, dann darf danach nur dieses Fasten (und nicht ein Fasten des spezifischen Nadhr) verrichtet werden.
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