Was Ssalaah  faasid  - ungültig machr oder makruhh (missbilligt) ist.

 

 

Auszug von "MA LA BUDDA MINHU"

3.10 + 3.8

 

Die folgenden Dinge machen das  Ssalaah ungültig:

1. Sprechen – egal ob es versehentlich geschieht oder während der Betende kurz eingeschlafen ist.

 

2. Duaa (Bittgebete) für Dinge, die man genauso gut von einem Menschen erbitten könnte. (Beispiel: „Oh Allah, gib mir ein neues Paar Schuhe.“ Ein Bittgebet für etwas, das nur Allah gewähren kann – wie Vergebung – macht das Gebet jedoch nicht ungültig.)

3. Klagen / Jammern

4. Stöhnen, außer wenn der Betende krank ist.

5. Lautes Weinen oder vor Schmerz das Gesicht verziehen, oder wegen weltlicher Sorgen; nicht jedoch, wenn es durch die Erwähnung von Paradies oder Hölle im rezitierten Text ausgelöst wird.

6. Grundloses Husten

7. Einem Niesenden antworten, z. B. mit „Yarhamukallah“.

8. Auf gute Nachrichten antworten, z. B. mit „Alhamdulillah“.

9. Auf erstaunliche Nachrichten reagieren, z. B. mit „SubhaanAllah“.

 

10. Auf schlechte Nachrichten antworten, z. B. mit „Innaa lillahi wa innaa ilaihi radschji‘uun“.

 

 

Masʾalah:

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Wenn ein sechstes Gebet verrichtet wird, bevor das ausgelassene Gebet nachgeholt wurde, dann gelten alle sechs Gebete nach Imam Abu Hanifa als gültig.

 

Masʾalah:

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Wenn jemand aus Vergesslichkeit das ‘Ishaa‑Gebet ohne Wuu verrichtet und danach die Sunnah und das Witr mit Wuḍuu' betet, dann muss er – nach Imam Abu Hanifa – nur die Sunnah, nicht das Witr nachholen, nachdem er das Qadaa' (Nachholen) von ‘Ishaa verrichtet hat.

 

Masʾalah:

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Es gibt drei Dinge, die die Pflicht aufheben, Gebete in der richtigen Reihenfolge nachzuholen:

 

Zeitmangel

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Beispiel: Jemand schläft ein, ohne ‘Ischaa' zu beten, und wacht kurz vor Sonnenaufgang auf – genug Zeit nur für Fadschr. Dann darf er Fadschr direkt beten, ohne zuerst das Qadaa'  von ‘Ischaa zu verrichten.

 

Vergesslichkeit

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Beispiel: Jemand betet Asr und vergisst, dass er Thuhr nicht gebetet hat. Sein Assr ist gültig, und er muss nur Thuhr nachholen.

 

Wenn man für sechs oder mehr ausgelassene Ssalawaat verantwortlich ist

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– egal ob alte oder neue. Sobald alle ausgelassenen Ssalawaat nachgeholt wurden, wird die Reihenfolge wieder verpflichtend. Wenn jemand z. B. sechs oder mehr ausgelassene Gebete hat, einige nachholt, aber noch weniger als sechs übrig bleiben, sagen manche, dass die Reihenfolge wieder verpflichtend wird. Die Fatwaa lautet jedoch, dass die Reihenfolge erst wieder verpflichtend wird, wenn alle ausgelassenen Gebete nachgeholt wurden.

 

Masʾalah:

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Wenn der Musalli einen Imam korrigiert, der nicht sein eigener Imam ist, wird sein Gebet ungültig. Korrigiert er jedoch seinen eigenen Imam, bleibt sein Gebet gültig. (Es ist besser, den Imam nur dann zu korrigieren, wenn er weniger rezitiert hat, als für das Gebet notwendig ist.)

 

Wenn jemand während des Gebets im Freien oder in einem Laden vor einem Betenden vorbeigeht, wird das Gebet nicht ungültig. Der Vorbeigehende begeht jedoch eine Sünde – außer der Betende steht höher als der Kopf des Vorbeigehenden.

 

Wenn der Betende absichtlich jemanden mit „Salaam“ grüßt oder das Salaam eines anderen erwidert, wird sein Gebet ungültig. Tut er dies jedoch irrtümlich, weil er denkt, das Gebet sei beendet, wird sein Gebet nicht ungültig.

 

Das Rezitierten direkt aus einem Mushaf, Essen, Trinken und übermäßige Bewegungen machen das Gebet ungültig. Übermäßige Bewegung ist jede Bewegung, die beide Hände erfordert. Manche Gelehrte sagen: Übermäßige Bewegung ist das, was einen Beobachter denken lässt, die Person bete nicht. Andere sagen: Es ist das, was der Betende selbst als übermäßig empfindet.

 

Wenn Sadschdah (Niederwerfung) auf Unreinheit [am Boden] erfolgt, wird das Gebet ungültig.

Wenn der Betende während des Ssalaah ein zweites Gebet beginnt (durch Takbiir), wird das erste Gebet ungültig. Beginnt er jedoch dasselbe Gebet erneut, werden die vorherigen Rak‘aat nicht ungültig, sondern als Nafl (freiwilliges Gebet) gutgeschrieben.

 

Wenn der Betende mit der Zunge Essen zwischen den Zähnen löst und es herunterschluckt, wird das Gebet ungültig, wenn die Menge größer als eine Kichererbse ist. Ist sie kleiner, bleibt das Gebet gültig.

 

Wenn der Betende auf eine Schrift an der Wand oder in einem Buch schaut und deren Bedeutung versteht, wird das Gebet nicht ungültig.

 

Sutrah (Abschirmung)

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Die Sunnah beim Gebet im Freien ist, eine Sutra (Stab oder Stange) vor sich in den Boden zu stecken: mindestens eine Spanne (ca. 9 Zoll) hoch und einen Finger breit. Das bloße Hinlegen der Sutra oder das Ziehen einer Linie im Sand nützt nichts.

 

Eine Sutrah vor dem Imam genügt für die gesamte Gemeinde.

Wenn keine Sutrah vorhanden ist, darf der Betende einen Vorbeigehenden durch Zeichen (Kopf oder Augen) oder durch „SubhaanAllah“ abwehren – dies ist jedoch makruh.

 

Tdahaarah (Reinheit) des Gebetsplatzes

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Wenn auf einem ausgebreiteten Tuch gebetet wird und ein Teil davon unrein ist, bleibt das Gebet gültig, selbst wenn der unreine Teil sich bewegt.

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Wenn ein langes Tuch teilweise vom Betenden getragen wird und ein anderer Teil unrein ist, dann:

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Bewegt sich der unreine Teil, wenn der Betende seinen Teil bewegt, ist Ssalaah ungültig.

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Bewegt er sich nicht ist das Ssalaah gültig.

 

 

Wenn während der Verrichtung des Ssalaah das Wuḍuu' ungültig wird,

muss man das Ssalaah abbrechen und Wuḍuu' neu machen. Danach darf man dort fortfahren, wo man aufgehört hat. Für den Munfarid (Einzelbeter) ist es jedoch besser, ganz von vorne zu beginnen.

 

Wenn dies dem Imaam geschieht, muss er einem der Muqtadiis ein Zeichen geben, damit dieser nach vorne tritt und seine Stelle einnimmt. Danach kann der Imaam Wuḍuu' machen. Wenn der Imaam zurückkehrt, soll er sich der Reihe der Muqtadiis anschließen (falls die Dschama'ah noch steht).

 

Der Muqtadii soll – nachdem er Wuḍuu' erneuert hat – wenn möglich an seinen ursprünglichen Platz in der Dschama'ah zurückkehren. Bei seiner Rückkehr soll er zuerst das nachholen, was der Imaam während seiner Abwesenheit verrichtet hat, jedoch ohne Qiraaʾah (Rezitation), und dann dem Ssalaah des Imaams wieder beitreten. Wenn der Imaam das Ssalaah bereits beendet hat, hat der Muqtadii die Wahl: Er kann zu seinem ursprünglichen Platz [Stelle] zurückkehren oder das Ssalaah dort beenden, wo er Wuḍuu' gemacht hat.

 

Wenn der Musallii vor dem ersten Taschahhud absichtlich seine Wuḍuu' bricht, wird sein Ssalaah ungültig (faasid)

 

Wenn der Musallii während des Ssalaah seinen Verstand verliert, einen Samenerguss hat, laut lacht, mit so viel Nadschaasah bespritzt wird, dass er damit das Ssalaah gar nicht hätte beginnen dürfen, eine Verletzung erleidet, aus der Blut fließt, oder die Masdschid (oder draußen die Dschama'ah) verlässt, weil er dachte, seine Wuḍuu' sei gebrochen – und dann feststellt, dass sie nicht gebrochen war –, wird sein Ssalaah ungültig und er darf nicht dort weitermachen, wo er aufgehört hat. Er muss von vorne beginnen. Wenn er jedoch – in der Annahme, seine Wuḍuu' sei gebrochen – das Ssalaah abbricht, aber die Masdschid oder seinen Platz in der Dschama'ah nicht verlässt, darf er, sobald er feststellt, dass seine Wuḍuu' nicht gebrochen war, wieder in das Ssalaah einsteigen und dort weitermachen, wo er aufgehört hat.

 

Wenn das Wuḍuu' des Musallii nach dem Rezitieren des letzten Taschahhud bricht, darf er nach erneutem Wuḍuu' das Ssalaah beenden, indem er die letzte Qaʿdah einnimmt und die Salaams spricht.

 

Masʾalah: Wenn ein Imaam nach dem Bruch seines Wuḍuu' die Verantwortung zur Vollendung des Ssalaah einem Masbuuq überträgt, muss dieser das Ssalaah des Imaams zu Ende führen. Danach muss der Masbuuq einem Mudrik ein Zeichen geben, nach vorne zu treten und die Salaams zu sprechen (um das Ssalaah der Dschama'ah, die mit dem Imaam begonnen hat, zu vollenden). Dann steht der Masbuuq auf und beendet sein eigenes Ssalaah.

 

Masʾalah: Wenn der Wuḍuu' eines Musallii während Rukuuʿ oder Sudschuud bricht, muss er – nachdem er Wuḍuu' erneuert hat – bei seiner Rückkehr den Rukuuʿ oder Sudschuud wiederholen und dann fortfahren, bis sein Ssalaah vollständig ist.

 

Wenn der Musallii sich während Rukuuʿ oder Sudschuud daran erinnert, dass er z. B. in der ersten Rakʿah eine Sudschuud vergessen hat oder eine Sudschuud at-Tilaawah nicht verrichtet hat, soll er die vergessene Sudschuud sofort nachholen (oder am Ende des Ssalaah durch Sudschuud as-Sahuu). Wenn er sie sofort nachholt, ist es mustahabbb, die Sudschuud, in der er sich gerade befand, direkt nachzuholen, nachdem er die vergessene Sudschuud gemacht hat – aber es ist nicht zwingend notwendig.

Wenn beim Bruch des Wuḍuu' des Imaams nur ein einziger Muqtadii vorhanden ist, und dieser ein reifer Mann ist, wird dieser automatisch sein Khaliifah (Vertreter), ohne dass der Imaam dies ausdrücklich sagen muss. Wenn der Muqtadii jedoch eine Frau oder ein Kind ist, werden die Ssalaahs sowohl des Imaams als auch des Muqtadiis fadsid (ungültig), und sie müssen nach erneutem Wuḍuu' neu beginnen.

 

Masʾalah: Wenn der Imaam nicht in der Lage ist zu rezitieren, darf er einem Muqtadii ein Zeichen geben, sein Khaliifah zu werden – vorausgesetzt, der Imaam hat noch nicht so viel rezitiert, wie für das Ssalaah ausreichend ist. Falls er bereits genug rezitiert hat, muss er nur noch in Rukuu' gehen.

 

Ende des Auszugs von  "MA LA BUDDA MINHU"

 


 

Was das Ssalah noch  fasid (ungültig) macht

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  Keine Niyyah für das Fard-Ssalaah zu Beginn. (gilt aber las Nafil-Ssalaah)

  Niyyah während des Gebets ändern (z. B. von Sunnah zu Farḍ)

  Bid'ah (Neueinführungen als Bestandteil des Ssalaah betrachten)

Wenn Wḍuu' im Ssalaah bricht

  Sich vor dem Imaam zu verbeugen oder niederzuwerfen.

  Vor dem Imaam zu stehen.

  Hinter einem Imam beten, der das Gebet selbst ungültig macht.

  Auslassen von Fard-Teilen des Ssalaah

  Auslassen von Waadschib-Teilen des Ssalaah ohne Sadschdah-Sahhuu zu machen.

 Drei aufeinander folgende große Bewegungen, die nicht Teil des Gebets sind wie etwa: Jacke anziehen, Handy aus der Tasche holen, Große Schritte gehen, heruntergefallene Kopfbedeckung wieder aufsetzen

  Sprechen mit Allah in Form von Duʿaa' in einer nicht erlaubten Sprache in einem Farḍ‑Ssalah

  Jemand ruft deinen Namen und du antwortest.  jemand sagt „Assalamu alaikum“ und man antwortet.

  Wind lassen

  Urin mehr wie erlaubt verlieren

  Bluten, so dass dabei das Blut über den Wundrand tritt

  Erbrechen (mehr wie mundvoll)

  Bewusstlos werden

  Verrückt werden

  Lachen, so dass es hörbar ist

  Unnötig mehr wie drei mal wiederholte Handlungen, wie etwa Kratzen, Haare ordnen, Kleidung ordnen.

  Den neben dir betenden physisch zurechtweisen

  Bedeckung der Aurah im unerlaubten Ausmaß verlieren

  Wenn das Qiraat (Reziatione) die Bedeutung des Qur'aan verändert

  Nadschaasah (unreine Substanz) über der erlaubten Menge am Körper haben

  an einem verbotenen Ort (z. B. auf gestohlenem Boden, Zinsbelastung?) das Ssalaah verrichten

  in nicht erlaubter Kleidung (z. B. Seide für Männer