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Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


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Das Berühren des Qur'aan ist nur mit Tdahaarah erlaubt.

 

Das echte Berühren des heiligen Qur'aan ist das spirituelles Ereignis durch Ruhh (Geist) im Herzen (Qalb) sofern Allah dies bestimmt hat; andernfalls können die rezitierten Worte (Qiraa'at) das Herz nicht erreichen.

 

Das physische Berühren - sei es durch Zungenbewegung (Rezitieren) oder Angreifen des geschrieben Qur'aan oder Teile davon, erfordert Tdahaarah (spirituelle Reinheit).

 

Tdahaarah ist nicht nur Plicht, sondern es ist auch eine Respektfrage (Adab) gegenüber den geschriebenen Worten der Offenbarung Allahs, dass man den Qur'aan - seien es einzelne geschriebene Worte, Ajaat oder der das Buch mit oder ohne Schutzhülle - nur im Zustand von Tdahaarah zu berühren um nicht die eigene Beziehung zu Allah zu beschädigen - wohl wissend, das Papier, Tinte und Schutzhülle nur vergängliche Materialien sind.

 

Das Hören des rezitierten Qur'aan (ohne Zungenbewegung) erfordert kein Tdahaarah.

 

Das Rezitieren des Quran.

Ohne Tdahara (rituelle Reinheit) ist das rezitieren des Qur'aan nicht erlaubt.

Ibn Rushd narrated from Imam Malik (may Allah have mercy on him) that he said: “Recitation is that in which one moves the tongue.” (Al-Bayan wa’l-Tahsil, 1/490) 

 

Das Abgreifen des Qur'aan als Buch / Schriftblatt usw.

Ohne Tdahara (rituelle Reinheit) ist das Berühren des Qur'aan nicht erlaubt.

 

 

Touching the Holy Qur’an While Being Impure (Daru-l-Tahqiq)

 

 

https://archive.org/details/EvidencesForNotTouchingTheQuranWhileInMajorImpurity