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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen oft auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


 

2.3

 

Ghusl    Ganzkörperwaschung

 

 

BEISPIEL: farḍt in ghusl (Vollwaschung) sind:

1 Waschen des ganzen Körpers.

2. Ausspülen des Mundes.

3. Ausspülen der Nase.

BEISPIEL: Es ist farḍt für eine Frau mit geflochtenem Haar, die Wurzeln zu befeuchten, jedoch nicht, die Zöpfe zu öffnen. Sollte ein Mann geflochtenes Haar tragen, so muss er dieses für ghusl öffnen und seine Haare von den Wurzeln bis zu den Spitzen waschen.

 

BEISPIEL: Sunnah in ghusl sind:

1. Waschen der Hände.

2. Reinigung des Körpers von allen haqiiqi nadschasah (tatsächlichem Schmutz).

3. wudu'.

4. Den ganzen Körper drei mal zu waschen.

5. Wenn das für ghusl verwendete Wasser bei den Füssen zusammenläuft und nicht abrinnt, so ist es Sunnah, die Füsse nach dem ghusl noch einmal zu waschen.