Musaafir مُسَافِر bist du, sobald du die Grenzen deines Wohnortes mit der Nyyjah (Absicht) verlässt, dich mindestens 77 km zu entfernen; sei es zu Fuß, mit einem Reittier, Auto usw.. Wenn du an an deinem Ziel angekommen bist und die Absicht hast, dort weniger wie 15 Tage dort bleiben, dann bleibst du Musaafir (Reisender). Sobald du aber deine Absicht änderst und z.B. nach einigen Tagen länger wie 15 Tage bleiben willst, dann ist du ab sofort nicht mehr Musaafir sondern wieder Muqiim (Sesshafter) geworden und musst dann deine Ssalaahs (Ritualgebete) mit vier Rakaat verrichten.
Qassr-Ssalaah (Verkürzung) des Ssalaah: Solange du Musaafir bist, ist es für dich Fardt (Pflicht) du das Dhuhr- (Mittagsgebet), das 'Assr-, (Nachmittagsgebet) und das 'Ischaa-Ssalaah (Nachtgebet) auf zwei Rakaat zu verkürzen. Das Kürzen der vier Rakʿāt-Gebete (Dhuhr, Asr, Isha) auf zwei Rakʿāt während der Reise ist Fardt (Pflichtend). Das gilt, wenn man alleine oder mit einem Hanafi-Imam betet. Der Prophet ﷺ sagte: „Der Imam ist nur dazu da, gefolgt zu werden.“ (Bukhari, Muslim). Das bedeutet: Wenn der Imam vier Rakʿāt betet, muss der Hanafi-Muqallid (Nachfolger) ebenfalls vier beten, auch wenn er Reisender ist. Ein Hanafi-Reisender darf nicht nach zwei Rakʿāt Salam machen, wenn der Imam vier betet. Er muss mit dem Imam bis zum Ende beten, auch wenn dies bedeutet, dass er die Pflicht zum Kürzen nicht umsetzt. Das Gebet ist gültig und korrekt, da die Regel „Imam wird gefolgt“ Vorrang hat. . (In der Schafiʿi-Schule ist das Kürzen (Qasr) nicht verpflichtend, sondern eine Erleichterung. Viele Schafiʿi-Reisende beten daher regulär vier Rakʿāt. Wenn ein Hanafi hinter einem solchen Imam betet, muss er sich anpassen und die vier Rakʿāt vollständig verrichten. ... sofern der Imaam vor dem Ssalaah mitgeteilt hat dass er Reisender ist und trotzdem vier Rakaat beten wird.
Dschamʿ at-Taqdiim جمع التقديم (Zusammenlegung von von zwei Fardt-Ssalaahs) ist für dich als Musaafir nicht erlaubt! (...zwei Verpflichtungen dafür gibt es aber während der Hhaddsch)
Mashh ʿala-l-khuffaiiyn مسح على الخفين Du kannst vor der Abreise, im Zustande von Tahhaarah die Khuff (Ledersocken) angelegen und dann brauchst du beim Verrichten des Wudtuu' (kleine Waschung) deine Khuff nicht ausziehen und Mashh ʿala al-khuffaiin (mit den nassen Fingern über beide Fußrücken der Khuff streichen); das kannst du drei Tage lang so machen. Nach drei Tagen musst du die Khuff ausziehen und beim Verrichten des Wudtuu' die Füße waschen; danach kannst du die Khuff wieder anziehen und wieder drei Tage lang über die Khuff nass streichen solange du Musaafir bist.
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