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3.1
Wann wird Ssalaah zur Fardt (Pflicht)
Das Gebet (Ssalaah)
wird verpflichtend (fardt),
sobald die Zeit für das Ssalaah eingetreten ist, für jede Person, die im
Zustand des Islams ist, die geistig gesund, erwachsen und frei von Menstruation
(Hhaidt) oder
Wochenbettblutung (Nifaas)
ist.
Wenn ein Ungläubiger (Kafir)
kurz vor dem Ende der Gebetszeit Muslim wird, oder ein Kind die Reife erreicht,
oder ein Geisteskranker wieder gesund wird – und es bleibt gerade noch genug
Zeit, um lediglich die
Takbiir (das Eröffnungswort „Allahu Akbar“ mit dem Heben
der Hände bis zu den Ohren) zu sprechen – dann wird dieses (ausgehende) Gebet
für diese Person verpflichtend.
Ebenso: Wenn die Menstruation (Hhaidt) oder die
Wochenbettblutung (Nifaas) endet und noch genug Zeit bleibt, um die
Ganzkörperwaschung (Ghusl)
zu vollziehen und den Takbir zu sprechen, dann wird das Gebet
verpflichtend.
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