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3.2
Die Zeiten der Ritualgebete -
Ssalaah
Fadschr (Morgengebet):
.
Die Zeit für Fadschr beginnt mit dem Erscheinen der wahren Morgendämmerung und
dauert bis zum tatsächlichen Sonnenaufgang.
Dhuhr
(Mittagsgebet)
.
Die Zeit für
Dhuhr beginnt nach dem Neigen der Sonne vom Zenit (Mittagshöhepunkt)
und dauert bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Schatten eines jeden aufrechten
Gegenstandes seiner Höhe entspricht – unter Berücksichtigung des „ursprünglichen
Schattens“ (der Schatten, der zur Zeit des Zenits vorhanden war). Dieser ursprüngliche Schatten beträgt in mittleren Breiten
etwa 1½ Qadam (قَدَم Fuß, Schritt) )im Hochsommer. In den drei Monaten vor und nach der Sommersonnenwende
verlängert er sich jeweils um etwa 1 Qadam. In den zwei Monaten vor und nach der Wintersonnenwende
verlängert er sich jeweils um 2 Qadam. Im Monat der Wintersonnenwende verlängert er sich um 2½ Qadam. Dies ist die Ansicht von Abu Yusuf, Muhammad und der Mehrheit
der Imame (darunter Malik, Shafi‘i und Ahmad ibn Hanbal). Nach einer Quelle vertrat auch Abu Hanifa diese Ansicht.
Die
Fatwaa im Hhanafi-Madhhab folgt jedoch der Meinung, dass die
Zeit für
Dhuhr bis zu dem Zeitpunkt reicht, an dem der Schatten eines jeden
Gegenstandes doppelt so lang wie seine Höhe ist (unter Berücksichtigung des
ursprünglichen Schattens).
Assr (Nachmittagsgebet)
.
Die Zeit für Assr beginnt mit dem Ende der Zeit für
Dhuhr
(nach einer der beiden
Meinungen) und dauert, solange die Sonne nicht blass wird. Danach tritt eine
makruhh Zeit ein, die bis zum Sonnenuntergang anhält. Das
Assr-Ssalah dieses
Tages darf in dieser Zeit noch verrichtet werden, es ist jedoch stark makruhh.
Andere Gebete (Fardt oder Nafl) sind in dieser Zeit nicht erlaubt.
Maghrib (Abendgebet)
.
Die Zeit für Maghrib beginnt nach Sonnenuntergang und dauert nach den meisten Imamen bis die dominante Farbe des Horizonts
rot ist. Nach Abuu Hhanifa: bis die dominante Farbe weiß wird. Wenn die Sterne zahlreich erscheinen, wird das Verrichten von
Maghrib makruh.
Ishaa' (Nachtgebet)
.
Die
Zeit für Ishaa' beginnt nach dem Ende der Maghrib-Zeit und dauert bis zur Hälfte
der Nacht. Das erste Drittel der Nacht ist die beste (mustahabb)
Zeit. Bis zur Hälfte der Nacht ist es uneingeschränkt erlaubt. In der zweiten Hälfte der Nacht ist es erlaubt, aber
makruhh.
Witr
.
Die Zeit für Witr
beginnt nach dem Ishaa'-Gebet und dauert bis zur Morgendämmerung.
Empfohlene Praktiken
.
Dhuhr im heißen Sommer etwas hinauszuzögern.
Ishaa' vor Ablauf des ersten Drittels der Nacht zu verrichten.
Fadschr früh im ersten Licht des Tages zu beten, sodass genug
Zeit bleibt, das Gebet erneut vollständig zu wiederholen, falls es ungültig
würde.
Zeiten, in denen kein Gebet erlaubt ist
.
Während des Sonnenaufgangs, des Mittagszenits und des
Sonnenuntergangs darf kein Gebet verrichtet werden – außer das Assr-Salaah
desselben Tages (nicht nachzuholende Gebete).
In diesen Zeiten sind auch kein
Sadschdah Tilaawah
(Niederwerfungen bei Qur’aan-Rezitation) und kein
Janaazah-Ssalaah erlaubt.
Einschränkungen
.
Während der Fadschr-Zeit ist es makruhh, andere
Nafl-Ssalaah
zu verrichten (außer das Sunnah-Ssalah
vor Fadschr). Nachholgebete (Qadhaa)
sind jedoch erlaubt.
Ebenso ist es makruhh, nach dem
Assr-Ssalah bis zum
Sonnenuntergang Nafl-Ssalah zu verrichten. Sadschda Tilaawah ist in diesen
Zeiten jedoch erlaubt.
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