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Nikaahh   نِكَاح     Eheschliessung, Heirat

 

 

 

   

Die Nikaahh ist ein Ehevertrag. Dieser kann zwischen einem Muslim und einer Muslimah (auch Christin oder Jüdin - sofern im Gebiet das Islamische Gesetz gilt) geschlossen werden.  Eine Muslimah kann aber nur einen Muslim heiraten; andere Ehen sind ungültig bzw. sind (bei freiwillgkeit) Kufr. Für die Heirat sind zwei muslimische Zeugen (oder ein Mann und zwei Frauen) als auch der Wali (nach Imaam Abu Hanifa nur bei minderjährigen oder nicht selbstständigen Mädchen) sind Voraussetzung.  Säkulare Eheschliessungen oder Ehescheidungen  am Standesamt oder Gericht der Ungläubigen haben keine Gültigkeit, können aber bei Bedarf zusätzlich eingegangen werden.

 

 In verschieden säkularen Ausführungen ist zu lesen, dass wenn Muslime in Europa heiraten wollen, sie (analog zur römisch katholischen Kirche) zuerst eine standesamtliche Ehe eingehen müssten oder sollten - und erst danach die Islamische Ehe, wodurch die  Ehe vor Gott legitimiert wird. Die Wahrheit ist aber umgekehrt, denn für den Muslim ist der säkulare Ehevertrag ungültig und wer ihm (wenn auch nur zeitlich) den Vorrang zu Allahs Gesetz gibt, der erniedrigt den Islam, insbesondere wenn dazu kein Zwang besteht. Eine säkulare Ehe am Standesamt beinhaltet die Anerkennung von Gesetzen, welche für den Gläubigen nicht vereinbar sind und sollte, wenn überhaupt, gut überlegt werden und anerkennt auch die Homosexuellen-Ehe, die dem Islam widersprechenden Scheidungsrechte, Kindererziehungsmodelle usf., welche sich aus Islamfremden Rechtsempfinden entwickelt haben, womit aber nicht gesagt wird, dass die Ehegesetze der Ungläubigen den Islamischen nie entsprechen, so doch vieles ähnlich ist. Meist wird die Problematik erst bei Scheidungen deutlich.  Das soziale Gefüge ist in Europa allerdings so durchorganisiert und wirtschaftlich verwoben,  dass es in  muslimischen Ehen oft schwer oder riskant empfunden wird, sich nicht zusätzlich (also nach dem sie bereits Islamisch verheiratet sind) auch standesamtlich zu verheiraten oder scheiden zu lassen. Für  Islamische Ehe haben standesamtliche Eheschliess
ungen oder Ehescheidungen keine rechtliche Relevanz, genauso wie umgekehrt.

Polygamie, ist in Österreich noch gesetzlich verboten. Die Legalisierung wäre sinnvoll, da die verpflichtende Einehe eine Diskriminierung der Muslime darstellt. Es ist nach der Islamischen Gesetzgebung erlaubt, dass ein Muslim bis zu vier Frauen gleichzeitig heiraten kann und durch den Gesandten Allahs (möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein) auch empfohlen worden, sofern dadurch der Betroffene nicht seine Ungerechtigkeit gegenüber den Frauen befürchtet oder andere gute Gründe hat. Im Qur'aan wird an die Gefahr der Ungerechtigkeit gegenüber den Frauen deutlich erinnert. Nach Österreichischem (christlichem) Recht ist Polygamie nicht erlaubt, was die gesetzliche Anerkennung des Islam ad absurdum führt. Lebt ein Muslim mit einer oder mehr Frauen in so genannter "wilder Ehe" neben einer bereits amtlich geschlossenen Ehe, so werden die zweite, dritte und vierte Frau und eventuell auch deren Kinder gesetzlich diskriminiert, da sie sich in Amtshandlungen als "ledig, geschieden, oder unehelich" vermerken lassen müssen obwohl es nicht stimmt. Die Wurzeln für das Polygamieverbot sind im römisch katholischen Machteinfluss entstanden, so dort die Ehe als Sakrament gilt und dieses Sakrament  mit der existierenden Wirtschaftsstruktur verwoben ist, wie etwa bei Versicherungen, Erbrecht, Erziehungsberechtigungen usf. deutlich wird. 

 

 

 

278  Scheinehen zwecks Aufenthaltsgenehmigung .........."Ich habe jetzt von Fällen gehört das Schwestern heiraten um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen - also Scheinehen mit deutschen Mitbürgern eingehen u. dann noch Landsmänner Islamisch heiraten........."

 

265  'Aischas Heiratsalter (pdf - 573 KB)  Nicht selten wird das Thema "Kinderehe" von gewissen Nichtmuslimen in eigentlich selbstdarstellerischer Weise im Web und anderswo in Umlauf gebracht, um Muslimen Vorhaltungen zu machen oder überhaupt Islam oder den Propheten (Friede und Segen Allahs auf ihm) zu diskreditieren; ungeachtet dessen fühlen sich gelegnetlich auch verwirrte Muslime in den Bann ihrer kranken Moral hineingezogen und beginnen sich zu rechtfertigen. In diesem Text - von Abd Al Hafidh Wenetzel - werden eine Reihe typischer Verleumdungen - an Hand eines anderen Textes -  richtig gestellt.

 

 

Das Heiratsalter Aisha's (möge Allah mit ihr zufrieden sein

Wie alt Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein), die Mutter der Gläubigen, vom Gesandten Allahs geheiratet hat, ist nicht mit absoluter Sicherheit bekannt; wie dem auch immer, Muslime haben keine Zweifel daran, dass Muhammad Aisha im richtigen Alter geheiratet hat und dass auch die geringste Teilnahme an einer Kritik Kufr ist; genauso ist das Teilhaben an diesbezüglichen Diskussionen der Ungläubigen Kufr. Alles was dazu gesagt werden kann ist, das nichts was Muhammad getan hat kritisiert werden darf und dass nicht nur die Braut (möge Allah mit ihr zufrieden sein), sondern die gesamte Ummah durchn dieser Ehe bis heute ihren segen hat..