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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ ....   hinzugefügt ]


 

3.5

 

Die Säulen des Ssalaah (Gebets)

 

 

Die erste Säule ist der Eröffnungstakbir oder Tahhrima. Für diesen (wie für alle anderen Säulen) gelten alle Bedingungen, die auch Vorbedingungen für das Ssalah selbst sind: wie Reinheit (Tdahaarah), Bedeckung (Satr) der Aurah, Ausrichtung zur Qiblah und die Absicht (Niyyah). Zu diesen Säulen gehören zwei Rakaat und das letzte Sitzen (Qaʿdah) im Fajr-Ssdalah; vier Rakaat und das letzte Qaʿdah im Dhuhr-, Assr- und ʿIschaa-Ssalaah; drei Rakaat und das letzte Q'ada im Maghrib- und Witr-Ssalah sowie zwei Rakaat und das letzte Qaʿda im Nafl-Ssalah.

 

Die Fardt-Bestandteile jedes Rakaat, nach allen Imamen, sind:

 

    1. Qiyaam (Stehen)

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    2. Rukuʿ (Verbeugung)

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    3. Sadschdah (Niederwerfung)

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    4. Qiraat (Rezitation). Nach den Imamen Schafeʿi und Ahmad ist die Qiraat in jeder Rakaat Fardt. Nach Imam Abu Hanifa ist sie Fardt nur in zwei Rakaat jedes der fünf täglichen Pflichtgebete, in allen drei Rakaat des Witr-Gebets und in jeder der zwei Rakaat eines Nafl-Gebets. Die Anzahl der Fardt - Qiraat nach Imam Abu Hhanifa ist ein Vers (gleichgültig wie kurz er ist).

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     5. Nach den Imamen Schafi'i, Ahmad und Malik ist die Rezitation (Qiraat) der Sura al-Fatihha in jedem Rakaat Fardt; und nach ihnen ist die "Bismillah ..." ein Ajaah (Vers) der Sura al-Fatihha.

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     6. Im Sadschdah ist es Fardt, Nase[nrücken] und Stirn auf den Boden zu setzen; wenn nötig, genügt es, nur eines von beiden zu setzen. Nach den Imamen Schafeʿi und Ahmad ist es notwendig, im Sadschdah nicht nur Nase und Stirn, sondern auch Hände, Knie und die Zehen beider Füße auf den Boden zu setzen.

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      7. Tratib bzw. die Ausführung (all dieser oben erwähnten Säulen) in einer genauen Reihenfolge ist Fardt, außer für die zweite Sadschdah. Das heißt, wenn der Musalli (der Ssalaah verrichtende) im ersten Rak'ah einmal Sadschdah ausgeführt hat und auf das zweite Mal vergisst, wird sein Ssalaah nicht fasid (ungültig). Im zweiten Rak'ah muss er jedoch drei Mal Sadschdah ausführen und dann das notwendige Sadschdah-Sahuu (Niederwerfung des Vergessens) zu machen haben (ein eigenes Kapitel: über Sadschdah-Sahuu folgt).

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     Ibn Humam (ein hhanafitischer Gelehrter des 9. H - Jahrhunderts aus Ägypten) überliefert folgendes aus dem Werk al-Kaafī von al-Hakim:

Wenn eine Person ihr Ssalah beginnt und die Qiraaʾat und den Rukuu' korrekt ausführt, jedoch keine Niederwerfung (Sadschah) macht, sondern stattdessen wieder die stehende Position (Qiyaam) einnimmt, die Qiraaʾat verrichtet und dann – ohne Rukuu' – direkt ins Sadschdah geht, dann ergibt die Summe all dieser Handlungen eine vollständige Rakʿah. Ebenso, wenn er zuerst den Rukuu' macht, dann steht, die Qiraaʾat verrichtet, dann wieder Rukuu' und anschließend Sadschdah – all dies wird als ein Rak'ah gezählt. Ebenso, wenn er zuerst zwei Sadschdah macht, dann steht, Qiraaʾat und Rukuu' verrichtet, aber kein Sadschdah, sondern wieder steht, Qiraaʾat macht und dann Sadschdah ohne vorherigen Rukuu' – all dies wird als eine vollständige Rakʿah betrachtet. Ebenso, wenn er im ersten Rakʿah den Rukuu' macht ohne Sadschdah, im zweiten Rak'ah ebenfalls Rukuu' ohne Sadschdah, und dann im dritten Rak'ah Sadschdah ohne Rukuu'  – all dies wird als eine vollständige Rak'ah betrachtet.“  In allen genannten Fällen ist es notwendig, die Sadschdah-Sahuu (Niederwerfung des Vergessens) zu vollziehen.

     8. Das erste Qaʿdah [auch Dschalsah genannt] und die Rezitation des Taschahhud in dieser Position sowie im zweiten Qaʿdah und die Rezitation des Tashahhud sind nach Imam Ahmad Fardt (Pflicht). Imam Abuu Hhanifah betrachtete diese Dinge jedoch als Wadschib. (Praktisch gibt es keinen Unterschied zwischen Wadschib und Fardt – die Ausführung beider ist wesentlich. Rechtlich jedoch besteht ein Unterschied ) Siehe den letzten Absatz in Kapitel 6 des „Buches des Ssalah)

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     9. Die Rezitation des Daruud im letzten Qaʿdah nach dem Tashahhud ist nach den Imamen Ahmad und Schafii'  Fardt.

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    10. Das Sprechen des Salam („As-Salaamu ʿAlaykum wa Rahhmatullaah“) am Ende des Gebets im letzten Qaʿda ist eine Säule des Gebets und Fardt nach den drei Imamen (Malik, Schafeʿi und Ahmad). Nach Imam Abuu Hhanifa ist es Waadschib.

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    11. Die Takbire beim Heben und Senken des Kopfes [Gemeint ist das Sagen von Takbiir beim Wechsel der Positionen im Ssalaah]; das einmalige Sprechen von „Subḥhaana Rabii al-ʿtdhẓiim“ im Rukuu'; das einmalige Sprechen von „Subḥhaana Rabbii al-'Alaa“ im Sadschdah; das Sprechen von „Sam'ia Allaahu liman hhamidah“ beim Zurückkehren in den Stand nach dem Rukuuʿ; das Sprechen von „Rabbi-ghfir lii.“ zwischen den beiden Sadschdahs – all diese Dinge sind nach Imam Ahmad ibn Hanbal Fardt. Doch nach demselben Imam wird das Gebet nicht ungültig, wenn der Betende eines dieser Dinge vergisst.

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    12. Nach Imam Abuu Hhanifah ist es dem Mitbeter (Muqtadii) absolut verboten, hinter dem Imam Qiraat zu rezitieren, da der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Wer einen Imam hat, dessen Qiraat ist für ihn die Qiraat.“