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3.5
Die
Säulen des
Ssalaah
(Gebets)
Die erste Säule
ist der Eröffnungstakbir
oder Tahhrima. Für
diesen (wie für alle anderen Säulen) gelten alle Bedingungen, die auch
Vorbedingungen für das
Ssalah selbst sind: wie Reinheit (Tdahaarah),
Bedeckung (Satr) der
Aurah, Ausrichtung
zur Qiblah und die
Absicht (Niyyah). Zu
diesen Säulen gehören zwei
Rakaat und das letzte Sitzen (Qaʿdah)
im Fajr-Ssdalah; vier Rakaat und das letzte Qaʿdah im
Dhuhr-,
Assr- und ʿIschaa-Ssalaah;
drei Rakaat und das letzte Q'ada im
Maghrib-
und Witr-Ssalah
sowie zwei Rakaat und das letzte Qaʿda im
Nafl-Ssalah.
Die Fardt-Bestandteile
jedes Rakaat, nach allen Imamen, sind:
1. Qiyaam
(Stehen)
.
2. Rukuʿ
(Verbeugung)
.
3. Sadschdah
(Niederwerfung)
.
4. Qiraat
(Rezitation). Nach den Imamen Schafeʿi und Ahmad ist die Qiraat in jeder
Rakaat Fardt. Nach Imam Abu Hanifa ist sie Fardt nur in zwei Rakaat
jedes der fünf täglichen Pflichtgebete, in allen drei Rakaat des Witr-Gebets und
in jeder der zwei Rakaat eines Nafl-Gebets. Die Anzahl der
Fardt - Qiraat nach
Imam Abu Hhanifa ist ein Vers (gleichgültig wie kurz er ist).
.
5. Nach den Imamen Schafi'i, Ahmad und
Malik ist die Rezitation (Qiraat)
der Sura al-Fatihha in
jedem Rakaat Fardt; und nach ihnen ist die "Bismillah
..." ein Ajaah (Vers)
der Sura al-Fatihha.
.
6. Im Sadschdah
ist es Fardt, Nase[nrücken] und Stirn auf
den Boden zu setzen; wenn nötig, genügt es, nur eines von beiden zu setzen. Nach
den Imamen
Schafeʿi und
Ahmad ist es notwendig, im Sadschdah nicht nur Nase und Stirn,
sondern auch Hände, Knie und die Zehen beider Füße auf den Boden zu setzen.
.
7.
Tratib bzw. die Ausführung
(all dieser oben erwähnten Säulen) in einer genauen Reihenfolge ist Fardt,
außer für die zweite Sadschdah. Das heißt, wenn der
Musalli (der
Ssalaah verrichtende) im ersten Rak'ah einmal Sadschdah
ausgeführt hat und auf das zweite Mal vergisst, wird sein Ssalaah nicht
fasid (ungültig). Im
zweiten Rak'ah muss er jedoch drei Mal
Sadschdah ausführen
und dann das notwendige
Sadschdah-Sahuu
(Niederwerfung des Vergessens) zu machen haben (ein eigenes Kapitel: über
Sadschdah-Sahuu folgt).
.
Ibn Humam (ein
hhanafitischer Gelehrter des 9. H - Jahrhunderts aus Ägypten) überliefert
folgendes aus dem Werk al-Kaafī
von al-Hakim:
Wenn eine
Person ihr Ssalah beginnt und die Qiraaʾat und den Rukuu'
korrekt ausführt, jedoch keine Niederwerfung (Sadschah) macht,
sondern stattdessen wieder die stehende Position (Qiyaam) einnimmt,
die Qiraaʾat
verrichtet und dann – ohne Rukuu' – direkt ins Sadschdah geht,
dann ergibt die Summe all dieser Handlungen eine vollständige Rakʿah.
Ebenso, wenn er zuerst den Rukuu' macht, dann steht, die
Qiraaʾat
verrichtet, dann wieder Rukuu' und anschließend Sadschdah –
all dies wird als ein Rak'ah gezählt. Ebenso, wenn er zuerst zwei
Sadschdah
macht, dann steht, Qiraaʾat
und Rukuu' verrichtet, aber kein
Sadschdah,
sondern wieder steht, Qiraaʾat
macht und dann Sadschdah
ohne vorherigen Rukuu' – all dies wird als eine vollständige
Rakʿah
betrachtet. Ebenso, wenn er im ersten
Rakʿah den Rukuu' macht ohne
Sadschdah, im
zweiten Rak'ah ebenfalls
Rukuu' ohne
Sadschdah, und dann im dritten
Rak'ah
Sadschdah ohne
Rukuu' –
all dies wird als eine vollständige
Rak'ah betrachtet.“
In allen genannten Fällen ist es notwendig, die
Sadschdah-Sahuu
(Niederwerfung des Vergessens) zu vollziehen.
8. Das erste
Qaʿdah
[auch
Dschalsah
genannt] und die Rezitation des
Taschahhud
in dieser Position sowie im zweiten
Qaʿdah und die
Rezitation des Tashahhud sind nach Imam Ahmad Fardt
(Pflicht). Imam Abuu Hhanifah betrachtete diese Dinge jedoch als
Wadschib.
(Praktisch gibt es keinen Unterschied zwischen Wadschib und Fardt
– die Ausführung beider ist wesentlich. Rechtlich jedoch besteht ein Unterschied
) Siehe den letzten Absatz in Kapitel 6
des „Buches des Ssalah)
.
9. Die Rezitation des
Daruud im letzten
Qaʿdah
nach dem Tashahhud ist nach den Imamen Ahmad und Schafii'
Fardt.
.
10. Das Sprechen des Salam („As-Salaamu ʿAlaykum wa Rahhmatullaah“)
am Ende des Gebets im letzten Qaʿda ist eine Säule des Gebets und
Fardt nach den drei Imamen (Malik, Schafeʿi und Ahmad). Nach
Imam Abuu Hhanifa ist es
Waadschib.
.
11. Die Takbire beim Heben und Senken des Kopfes
[Gemeint ist das
Sagen von Takbiir beim Wechsel der Positionen im Ssalaah];
das einmalige Sprechen von „Subḥhaana Rabii al-ʿtdhẓiim“ im Rukuu';
das einmalige Sprechen von „Subḥhaana Rabbii al-'Alaa“ im Sadschdah; das
Sprechen von „Sam'ia Allaahu liman hhamidah“ beim Zurückkehren in den
Stand nach dem Rukuuʿ; das Sprechen von „Rabbi-ghfir lii.“
zwischen den beiden Sadschdahs – all diese Dinge sind nach Imam Ahmad ibn
Hanbal Fardt. Doch nach demselben Imam wird das Gebet nicht ungültig,
wenn der Betende eines dieser Dinge vergisst.
.
.
12. Nach Imam Abuu Hhanifah ist es dem Mitbeter (Muqtadii)
absolut verboten, hinter dem Imam Qiraat zu rezitieren, da der
Gesandte Allahs ﷺ
sagte: „Wer einen Imam hat, dessen Qiraat ist für ihn die Qiraat.“
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