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Nur sehr wenige Muslime scheinen ein Interesse zu haben, die rechtliche Grundlage der Mondsichtung zu verstehen da die emotional - kulturelle Wahrnehmung von 'Iid die rechtliche Grundlage - die Sunnah - ausblendet.
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Nur das
Sehen des Hilaals
(Ruuʾyat
al‑Hilaal رؤية
الهلال)
mit freiem Auge entspricht der
Sunnah
und ist die Rechtsgrundlage ('Iillah) zur Bestimmung von
Beginn und Ende des
Ramdaan und aller anderen Monate.
In der Zeit
des Gesandte Allahsﷺ hatte "Sehen des Hilaals" (Ruuʾyat
al‑Hilaal رؤية
الهلال)"
das Sehen mit freiem Auge bedeutet; es gab keine Teleskope, keine
Berechnungen, keine Sichtungsmeldungen im Internet aus tausenden
Kilometern Entfernung und es gab vor allem keine Eile bei der Sichtung des
Hilaals. Der Moment der Sichtung mit freiem Auge ist von Allahﷻ
bestimmt; niemand kann dieser Bestimmung Allahs mit einem Teleskop zuvorkommen. Rechtschulen unterscheiden sich bzgl. der Hilaalsichtung
nur darin, dass Imaam Abu Hhaniifa und Imaam Schafii das Ende des Ramaḍaan an
die Sichtung des Hilaals (bei guten Sichtverhältnissen) von vielen
Muslimen verlangten, während Imaam Malik und Imaam Hanbal zwei
Sichtungen als genügend erklärten. Was das Zeitfenster bzw. die Örtlichkeit der
Sichtung betrifft, so hat das im damaligen wohl Kontext kaum Bedeutung gehabt, denn die
anwendbaren Sichtungsmeldungen konnten nur aus maximal einem Tagesritt stammten
und diese Entfernung hat keine astronomische Auswirkung auf Sichtungsmöglichkeiten.
Im hhanifitischen
und schafiitischen
Madhhab
muss der Hilaal am Ende des Ramaḍaan - bei guten
Sichtverhältnissen - von vielen Muslimen gesehen werden, es sei denn, es
gibt nicht so viele an einem Ort oder die Sichtverhältnisse sind schlecht, dann
reichen zwei Gerechte; andernfalls sind dreißig Tage zu fasten. Für Imaam
Malik und Imaam Hanbal müssen zumindest zwei Zeugen den Hilaal
sehen..... um das Ende des Ramaḍaan zu bestimmen. Das wesentliche des
"Sehens" liegt im
Ussuulu-l-Fiqh.
Der
Gesandte Allahsﷺ
sagte zu
seinen
Ssahhaabah
(im Daaru-l-Islam) .
الصوم يوم تصومون، والفطر يوم
تفطرون، والأضحى يوم تضحون .
Das Fasten ist an dem Tag, an dem ihr alle fastet;
das Fastenbrechen ist an dem Tag, an dem ihr alle fasten brecht;
und das Opferfest ist an dem Tag, an dem ihr alle opfert. Hier kommt
zum Ausdruck, dass die Gemeinschaft maßgeblich ist und nicht
der Einzelne. Fasten beginnt an dem Tag, an dem die muslimische
Gemeinschaft das Fasten beginnt bzw. beendet - sofern dies
vom Khalifaah, Qaḍii, Imaam angeordnet wurde. Folglich ist
'Iidu-l‑Fitr
an dem Tag, an dem die Gemeinschaft das Fasten bricht und
Eidu-al‑Adhaa an dem
Tag, an dem die Gemeinschaft opfert, ... jeweils nach Anordnung des Khalifaah, Qaḍii,
Imaam.
Ibn ʿAabidiin sagt ausdrücklich: Wenn der Qaaḍii
(Richter) oder die Autorität den Beginn des Monats ausruft, ist das für
alle verbindlich – selbst wenn man persönlich anderer Meinung wäre.
العَجَلَةُ مِنَ الشَّيْطَانِ
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Eile ist vom Schaitdaan.
Das Zeit-Raum-Fenster für gültige Sichtungen.
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Hhadiith: Der Prophetﷺ fastete mit den Menschen. Dann kamen zwei Beduinen und sagten: „Wir haben gestern den Hilaal gesehen.“ Der Prophet fragte sie nach ihrem Glauben. Als sie bestätigten, dass sie Muslime sind, ordnete er den Menschen an, das Fasten zu brechen und am nächsten TagʿIid zu feiern.
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In den Tagen des Gesandten Allahs - der Friede und Segen Allahs sei mit ihm - hatte das Zeitfenster für Mondsichtungen maximal die Entfernung eines schnellen Tagesritt bedeutet. Keiner der frühen Gelehrten dachte an einen globalen Raum wenn sie sagten, dass die Sichtung von irgendwo gemeldet werden kann, denn eine Sichtungsmeldung konnte am Monatsende bzw. Anfang nur von Sichtungen ankommen, die vor Ssalaatu-u-Ischaa' "irgendwo" stattgefunden haben muss. Die Frage nach "globaler" Sichtung bedeute für die frühen Gelehrten etwas anders als im Zeitalter des Internets und kann daher nur im damaligen Kontext rechtlich zur Anwendung kommen.
Wenn eine Sichtung des Hilaal irgendwo statt fand bevor für dich die Zeit von Ssalatu-l-Ischaa begonnen hat, aber die Nachricht dieser Sichtung erst in der Nacht, aber spätestens vor dem Beginn von Fadschr (Morgendämmerung) bei dir eintrifft, dann ist für dich (und die anderen Muslime in diesem Gebiet) morgen 'Iid, auch wenn du bereits ʿIschaaʾ, Trawihh und Witr verrichtet hast, denn die Nacht zählt für den Fastenden noch zum Ramadaan. (Radd al‑Muhhtaar, al‑Hidaayah, al‑Fataawaa al‑Hindiyyah).
Je weiter westlich, desto stärker hat sich die Beleuchtung des Mondes (mit ausnahmen) entwickelt.
Sofern noch keine Hilaalsichtungen mit freiem Auge
bekannt wurden, kann es in Österreich hilfreich sein,
Marokko's Mondsichtung
abzuwarten, vorausgesetzt diese fand vor
Beginn des Ssalaatu-l-Ischaa von Österreich statt. 'Ischaa
beginnt im Hanafi‑Madhhab dann, wenn die
Schafaq
Abyad
(weiße Dämmerung) vollständig verschwunden ist.
Auf die Meldung der Marokkanischen Sichtung kann bis zur Morgendämmerung (Fadschr)
gewartet werden.
Sichtung vor Ischaa': März, April, Mai, Juni, Juli,
August, September (Marokko‑Sichtung liegt
deutlich vor
Ischaa' in Österreich)
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Sichtung im Grenzbereich:
Oktober
82–92 min nach Sonnenuntergang in Graz (je nach Methode kann das
genau um
Ischaa' herum liegen).
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Sichtung nach Ischaa':
November,
Dezember, Januar, Februar
(Marokko‑Sichtung liegt
nach
Ischaa'‑Beginn von Österreich (bis zu 2½–3 Stunden nach
Sonnenuntergang).
Teleskopsichtungen
sind Kenntnisse von einer vorhandnen Beleuchtung des Mondes,
die aber vor dem Zeitpunkt einer
Nicht die Kenntnis von einer Mondbeleuchtung - die etwa durch optische Hilfsmittel oder Berechnungen gewonnen wird - ist die Rechtsgrundlage ('Illah) um den Beginn-, bzw. das Ende des Ramaḍaan festzustellen, sondern allein das Sehen des Hilaals mit freiem Auge, so wie es der Gesandte Allahs - der Friede und Segen Allah seien auf ihm - und seine Ssahhaabah praktizierten und was über tausend Jahre von der Ummah praktiziert wurde. Mit dem Aufkommen optischer Hilfsmittel und astronomischen Berechnungsmethoden hat Schaitdaan zur Eile bei der Mondsichtung gedrängt und manche Muftis wurden davon nicht verschont, ganz abgesehen von islamischen Organisationen oder Regierungen muslimisch geprägter Staaten".
Muftis und andere Gelehrte irren sich wenn sie die Kenntnis vom bereits beleuchteten Mond mittels optischer Hilfsmittel als die 'Illah (rechtliche Grundlage) verstehen und etwa mit einer Brille vergleichen. (Ein Brille ist ein Ausgleich für eine Sehschwäche und hat nichts mit der Funktion eines Teleskop zu tun.) Manche heben auch hervor, dass der Gesandte Allahs - 'alaihi salaam - gesagt hat: "Wenn" ihr ihn seht" und nicht "wie, von wie vielen, wo oder wann" das Sehen des Hilaal geschehen müsse; merken nicht, dass sie damit das "Sehen mit Teleskop" und das "Sehen mit freiem Auge" zu einem physischen Ereignis auf der Netzhaut reduzieren und dadurch denjenigen, die mit freiem Auge den Hilaal sehen wollen, die Möglichkeit zum Sehen im Sinne der 'Illah (rechtliche Grundlage) "vor weg nehmen", denn sobald sie ihre Kenntnis von der Beleuchtung des Mondes in die Welt posaunen, fast immer dem Sehen mit freiem Auge voraus sind und wie viele werden dann ihre Freude unterdrücken (dass "jetzt 'Iid sei, denn Hilaal wurde ja "gesehen") und warten bis der Hilaal nächsten Tags mit den freien Augen entsprechend der Sunnah gesehen wird, während sich die Mehrzahl de Muslime in den "Moscheen" für Ssalaatu-l-'Iid vorbereitet? Es gibt kaum Interesse unter den Muslomen, den Unterschied zwischen der Teleskopsichtung und der Sichtung mit freiem Auge zu verstehen oder was "'Illah" (Rechtsgrundlage) bedeutet.
In Daru-l-Kufr
(z.B. Europa) - also dort wo die Schari'ijah nicht gilt - muss der Einzelne
seiner
Überzeugung (Yaqiin) nachkommen
- ob er noch zu fasten hat
oder nicht - während andere
bereits irrtümlich das Ssalaatu-l-'Id verrichten. Wenn möglich kann dann am
richtigen Tag das Ssalatu-l-'Iid mit Gleichgesinnten verrichtet
werden sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind wie etwa
in
den hhanafitischen Quellen:
al‑Bahr ar‑Raa’iq, Fataawaa Hindiyya, Radd al‑Muhhtaar
In den vier Madhaahib ist die ʿIllah für die Festlegung des Monatsbeginns nicht die astronomische Existenz eines bereits beleuchteten Mondes, sondern das Sehen des Hilaals mit freiem Auge entsprechend der Sunnah. Das heißt, dass als rechtsbegründende Ursache ('Illah) für den Beginn des Monats nur die tatsächliche Sichtung des Hilaals mit freiem Auge - entsprechend der Sunnah - gilt und keineswegs die Feststellung der astronomischn Existenz des Hilaals - mit optischen Hilfsmitteln.
Imaam Malik warnt, dass religiöse Handlungen nicht „verbessert“ werden dürfen, indem man mehr tut
als der Prophet ﷺ, weil darin die gefährliche Versuchung liegt zu glauben, dass die eigene Wahl besser sei als die Wahl Allahs und Seines Gesandten:.
Muusaa ibn Muhhammad az‑Zubayrii berichtete uns, az‑Zubayr berichtete, dass Muhhammad ibn aḍ‑Ḍaḥhhaak und andere berichteten, dass ein Mann zu Maalik ibn Anas kam und sagte: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Vom Miqaat, den der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) festgelegt hat und von dem er selbst den Ihhraam begonnen hat.“
Der Mann sagte: „Und wenn ich von einem weiter entfernten Ort den Ihhraam beginne?“ Maalik sagte: „Ich sehe das nicht so.“
Der Mann sagte: „Was missfällt dir daran?“ Er sagte: „Ich fürchte für dich die Fitnah.“
Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin, wenn ich das Gute vermehre?“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass sie nicht eine Fitnah trifft oder sie eine schmerzhafte Strafe trifft.‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).
Und welche Fitnah ist größer, als dass du dich mit einem Vorzug auszeichnest, mit dem sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) nicht ausgezeichnet hat?“
Und in einer anderen Überlieferung heißt es: Ein Mann sagte zu Maalik ibn Anas: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Von dort, wo der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) den Ihhraam begonnen hat.“
Der Mann wiederholte die Frage mehrmals. Er sagte: „Und wenn ich darüber hinausgehe?“ Maalik sagte: „Tu das nicht, denn ich fürchte für dich die Fitnah.“
Der Mann sagte: „Und was für eine Fitnah soll darin liegen? Es sind doch nur ein paar Meilen, die ich hinzufüge.“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln…‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).“
Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin?“ Maalik sagte: „Und welche Fitnah ist größer, als dass du meinst, deine eigene Wahl sei besser als die Wahl Allahs und Seines Gesandten?"
Und wo der Befehl kam, der Gemeinschaft zu folgen, ist damit gemeint, dem Recht zu folgen und es zu befolgen – auch wenn diejenigen, die an der Wahrheit festhalten, wenige sind und die Widersprechenden viele. Denn die Wahrheit ist das, worauf die erste Gemeinschaft – der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) und seine Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen – war. Und es wird nicht auf die Vielzahl der Leute des Falschen nach ihnen geschaut.
Im Umkehrschluss zu dem was Imaam Malik sagte, kann "Fitnah vermeiden zu wollen" nur dann ein Grund sein sich für einen bestimmten Handlungsweg zu entscheiden, wenn zwei Handlungswege erlaubt sind, denn die gesamte Schar'iijah ist Maslahah (Nutzen), sei es in dieser oder der nächsten Welt. Wenn man dabei aber eine Regel bricht, z.B. am Ssalatu-l-'Id in Daaru-l-Kufr teilnimmt obwohl der Hilaal noch nicht mit freiem Augen gesehen wurde - in dem Glauben, dass in diesem Fall das Brechen der Regel ein Maslahah (Nutzen im Sinne von Fitnah vermeiden) sei - bedeutet dies, dass man es besser als Allah wüsste, wo der wahre Nutzen liegt. (Maulvi Muhammad Yusuf )
Bericht: Kurayb reiste nach Madinah und kam dort Samstagabend an. Er sagte zu Ibn ʿAbbaas: „Die Leute in Schaam (heute Syrien) haben gestern gefastet und Muʿaawiya auch.“ Ibn ʿAbbaas antwortete: „Wir haben ihn erst heute gesehen, und wir fasten nach unserer Sichtung. So hat uns der Gesandte Allahs - alaihi salaam - befohlen.“ [Damaskus - Madinah liegt ca. 1.300–1.400 km Kamelroute auseinander (also nicht im Sichtungsfenster) und die Aussage "gestern" bedeutet hier nicht, dass Kurayb nur einen Tag unterwegs war; er kam wohl erst Wochen später an.]
Astronomische Programme
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sind sehr präzise Berechnungen von der Beleuchtung des Mondes und lassen - je nach Örtlichkeit
und Zeit - vermuten, wann eine Sichtungen
mit freiem Auge oder Teleskop möglich werden könnte bzw. auszuschließen ist. Für
astronomische Darstellungen, Erklärungen, Meldungen von Mondsichtungen mit freiem Auge, Teleskop-, und
CCD-Sichtungsprodukten siehe z.B.
.mondsichtung.de
aber keinesfalls um zu erfahren wann der Ramadaan beginnt oder endet.
Nach dem Hilaal Ausschau zu halten sollte als 'Ibaadah geschehen.
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Wenn jemand mit der Absicht, den den Hilaal mit optischen Hilfsmitteln sucht um ihn danach mit freiem Auge zu sehen, ist das 'Ibaadah. Zur Bestimmung eines Monatsbeginns sind die Sichtungen des Mondes mit optischen Hilfsmitteln als Rechtsgrundlage ('Illah) nicht zulässig.
Ich kann mich erinnern - das ist wohl über 20 Jahre her - wir sind in die Berge gefahren und haben mit dem Fernglas den Hilaal gesuch um ihn danach auch mit freiem Auge zu sehen; das ist nur selten gelungen, aber wenn ich der Hilaal mit dem Fernglas gefunden wurde war er auch mit freiem Auge sehen. Ich weiß nicht wie sich das mit den starken Teleskopen verhält.
Ansichten die zur Hilaalsichtung
ohne freiem Auge verbreitet werden.
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Manche
sagen, dass man den Hilaal erst gar nicht sehen
müsse, denn Ruujja
(sehen) bedeute in diesem Fall "wissen" und nicht das physische Sehen
und außerdem sei das Suchen des Hilaal
keine Ibaadah; sie begründen ihre Irrlehre weiter, in dem sie sagen, man sehe ja auch auf die Uhr und nicht auf die Sonne um zu
wissen wie spät es ist und früher konnte man nicht berechnen. Heute könne
man berechnen wann Ramadaan beginnt
bzw. endet. Einige Staaten stützen sich
vermutlich auf diese Irrlehre.
Die Sichtung des Hilaals mit
Teleskop sei zulässig und gelte als Monatsanfang; es sei wie mit mit einer Brille
zu sehen
bzw. sei es nur eine Sichtverstärkung.
Die
Sichtbarkeit des Hilaals mit CCD "Produktion" gelte.
Der Ramadaan
beginnt bzw. endet, wenn z.B. in Österreich) die größte (meist ethnische Gruppierung) dies mitteilt,
ungeachtet ob diese Gruppe den Hilaal gesehen hat oder nicht oder welcher
Regel sie folgt.
Anfang und Ende des Ramadaan müsse weltweit am selben Tag stattfinden (womit das christliche Datum gemeint ist)
Lokale Organisationen bestimmen in Daaru-l-Kufr den Beginn und das Ende
des Ramdaan.
Wenn im Heimatland gesagt wird das morgen 'Iid ist, dann wird der
emotional-kulturelle
Zugehörigkeit gefolgt.
Sichtungsmeldungen aus Saudi-Arabien seien zu folgen.
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vermutlich gibt es noch weitere Gruppen.
Muhammad Abu Bakr Müller 1447 /2026
Beispiel einer irrenden Fatwaa zur
Sichtung des Mondes mittels
Teleskop.
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Die Sichtung des Hilaal mit freiem Auge bestimmt
Anfang und Ende des Ramadaan
so wie alle anderen Monate.
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