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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule  Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".


 Usuulu-l-Fiqh  اصول الفقه  Wurzeln des Verstehens zur Rechtsfindung

            Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

             Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 
   

 

Usuulu-l-Fiqh  اصول الفقه (wörtlich: Wurzeln des Verstehens) ist die Methode der Rechtsfindung. Vereinfacht erklärt bedeutet dies, die Quellen der Rechtsfindung nach gewissen Regeln zu benützen, wie etwa als erstes wird der Qur'aan, dann die Hadiithe (Berichte), dann die Idschm'a (Übereinstimmung der Urteile der früheren Gelehrten) und wenn das auch zu keinem Ergebnis führt, der Qiaas (Analogieschluss) angewandt um zu einen Rechtsschluss zu gelangen. Der gesamte Prozess der Rechtsfindung wird Fiqh (tiefes Nachdenken) genannt; die Methode oder Vorgangsweise dabei wird Usuul al Figh genannt. Das Resultat einer Rechtsfindung wird Fatwa (Rechtsgutachten) genannt. Um ein einfaches Beispiel zu geben: Wie oft ist Ssallah (die rituell verpflichtende Anbetung Allahs)täglich auszuführen ist geht daraus nicht hervor. Nach den Regelen des Usuul al Figh bemüht sich nun der Rechtgelehrte (Faqih) dies aus den Hadiithen - als zweite Rechtsquelle - zu ermitteln. Da ihm diese Quellen reichen, braucht er dann weder die Idschma' (Übereinstimmung) der Gelehrten noch den Qiaas (Analogieschluss) anzuwenden. Als Rechtsgutachten gibt der dazu ermächtigte Mudschtahid (Großgelehrte) dann seine Fatwaa bekannt, dass das Ssalaah (Ritualgebet) "fünf mal täglich" zu verrichten ist. Würde ein Gelehrter heute aber zu einem anderen  Rechtsschluss gelangen, so wäre dieser ungültig, denn es besteht in dieser Frage eien Idschm'a  (Übereinstimmung) der Frühen großen Gelehrten und es kann daher kein neues Erkenntnis Gültigkeit erlangen.

 

Mit Fiqh فقه  ist das Ergebnis von Ussuul al-fiqhah und Furuu' al-fiqh bezeichnet. Wer heute diese Wissenschaften studiert, ist deshalb aber kein Mudchtahid (Großgelehrter, der Rechtsentscheidungen treffen dürfte), wie von manchen fälschlich behauptet oder gedacht wird.

 

Ussuul al-fiqh  اصول الفقه, (Wurzeln des Verstehens) wird im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin der 'Ulamaa' (Gelehrten) bezeichnet, die sich mit den Quellen und methodischen Grundlagen der   Hhukmu-sch-Schar’ii  حكم الشرعي (Normenfindung) befasst.

 

Furuu al-fiqh فروع الفقه (Zweige des Verstehens) sind die auf Ussuul.al-fiqhah aufbauenden Rechtsanwendungen  Muʿaamalaat  معاملات - wie Ibaadah (Anbetung) und allen Angelegenheiten des sozialen Lebens betreffend.