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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen oft auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


  'Ibaadah ‎ عبادة Anbetung  Allahs

   

 

Die Wortwurzel von 'Ibaadah ist 'abd und bedeutet "Abhängigkeit, Gehorsam, Diener, Sklave usf." und dem entsprechend weit ist der Bogen für den Begriff 'Ibaadah zu spannen. Der Muslim erwirbt sich Frieden durch seine Anbetung von Allahs, seinem Schöpfer.

 

Häufig wird von Mjuslimen der Begriff 'Ibaadah oft mit Ssalaah (rituelles Gebet) gleichgesetzt, doch ist das nur ein Aspekt von 'Ibaadah. Tatsächlich ist auch Fiqh (Rechtsfindung), der Broterwerb, Dschihaad und alles was der Muslim mit der Niyyah (Absicht) von 'Ibaadah macht, 'Ibaadah. Es gibt kein Wort in der deutschen Sprache, welches 'Ibaadah edeutungsmäßig voll entspricht. Die verpflichtenden Ritualgebet haben freilich eine enorme Bedeutung, denn sie erinnern den Gläubigen an seinen Zustand der Dienerschaft zumindest fünf mal am Tag, an seine Suche nach der echten Lebensqualität.

 

'Abd  عبدbedeutet Sklave, und somit die Abhängigkeit des Sklaven von seinem Eigentümer, was wiederum verpflichtende Dienerschaft ist. Dieses Verhältnis war Arabern in der Zeit der Offenbarung aus dem täglichen Leben bestens bekannt und musste niemanden erklärt werden wenn der 'Abd Allahs ('Abdullah) im Qur'aan  erwähnt wurde. Nunmehr ist der Gläubige - im übertragenen Sinn - generell, aber speziell in seinem Ssalaah (Ritualgebet) - ein 'Abd Allah (Sklave Allahs), da er als Geschöpf Allahs auch Sein Eigentum ist.

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