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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ ....   hinzugefügt ]


 

 Mukabbir  مُكَبِّر   derjenige, der das Iqaamah ruft

 

Der Muabbiir مُكَبِّر  sollte wenn möglich der sein, der Muadhin war (Adhaan-Rufer). Er steht auf wenn noch alle anderen Muqtadis in der Reihe sitzen und ruft das 'Iqaamah (Ankündigung des unmittelbar bevorstehenden Beginn des Ssalaah) so laut, dass es alle anderen (meist in einer Masdschid) hören. Der Muqtadi sollte hingegen erst dann aufstehen, wenn der Mukabbiir die Worte ruft:

 

 

حَيَّ عَلَى الْفَلَاحِ

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Hhayya ʿala-l-Falaahh

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"Kommt zum Heil/Erfolg"