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Das Sehen des Hilaals bestimmt den Monatsbeginn.

 

 

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Nur die Sichtung des Hilaals mit freiem Auge bestimmt Anfang und Ende des Ramaaan und aller anderen Monate.

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Wer will es es besser machen als Rasuulullah ? Nur wenige Muslime scheinen ein Interesse daran zu haben die Sunnah als rechtliche Grundlage der Mondsichtung zu verstehen. Teleskopsichtungen haben keine Gültigkeit in der Schar'iijah. Nur das Sehen des Hilaals (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال) mit freiem Auge entspricht der Sunnah und ist die Rechtsgrundlage ('Iillah) zur Bestimmung von Beginn und Ende des Ramdaan und aller anderen Monate. In der Zeit des Gesandte Allahsﷺ hatte "Sehen des Hilaals" (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال)" das Sehen mit freiem Auge bedeutet; es gab keine Teleskope, keine Berechnungen, keine Sichtungsmeldungen im Internet aus tausenden Kilometern Entfernung und es gab vor allem keine Eile bei der Sichtung des Hilaals. Der Moment der Sichtung mit freiem Auge ist von Allah bestimmt; niemand kann dieser Bestimmung Allahs etwa mit einem Teleskop oder einer Berechnung zuvorkommen. Durch das Akzeptieren von Teleskopsichtungen und Berechnungen wird der Ramaaan und die Hhadsch fast jedes Jahr einen Tag vor die Sunnah geschoben; kann das richtig sein?

 

 

Der Gesandte Allahs  sagte zu seinen Ssahhaabah (damals im Daaru-l-Islam):

 

 

الصوم يوم تصومون، والفطر يوم تفطرون، والأضحى يوم تضحون

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Das Fasten ist an dem Tag, an dem ihr alle fastet;

das Fastenbrechen ist an dem Tag, an dem ihr alle fasten brecht;

und das Opferfest ist an dem Tag, an dem ihr alle opfert.

 

In diesem Hhadiith kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinschaft maßgeblich ist und nicht der Einzelne. Das Fasten beginnt an dem Tag, an dem die muslimische Gemeinschaft das Fasten beginnt bzw. beendet - sofern dies vom Khalifaah, Qaḍii, Imaam angeordnet wurde. Folglich ist 'Iidu-l‑Fitr an dem Tag, an dem die Gemeinschaft das Fasten bricht und Eidu-al‑Adhaa an dem Tag, an dem die Gemeinschaft opfert, also jeweils nach Anordnung des Khalifaah, Qaḍii, Imaam.  Ibn ʿAabidiin sagt ausdrücklich: Wenn der Qaaḍii (Richter) den Beginn des Monats ausruft, ist das für alle verbindlich – selbst wenn man persönlich anderer Meinung wäre.

 

In Daru-l-Kufr (wo die Schari'ijah nicht gilt - wie etwa in Europa - muss der Einzelne seiner Überzeugung (Yaqiin) nachkommen - ob er noch zu fasten hat oder nicht - während andere eventuell bereits das Ssalaatu-l-'Id (irrtümlich) verrichten. Wenn möglich kann er dann am richtigen Tag das Ssalatu-l-'Iid mit Gleichgesinnten verrichten, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. So steht es in den hhanafitischen Quellen wie etwa: al‑Bahr ar‑Raa’iq, Fataawaa Hindiyya, Radd al‑Muhhtaar (Ibn ʿAabidiin). In Daaru-l-Kufr gibt es keinen Qaaḍii und so gilt die Überzeugung des Einzelnen.

Rasuulullah ﷺ ist das Beispiel. Heute wollen es allerdings viele besser machen als der Gesandte Allahs und begründen das mit optischen Hilfsmitteln, Berechnungen und Philosophien. Warum nicht gleich sagen, hätte der Gesandte Allahs - 'alaihi salaam - eine Teleskop gehabt, dann .....". 

 

 

Ansichten, welche die Sichtung des Hilaals mit freiem Auge für nicht notwendig erachten:

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  Die Sichtung des Hilaals sei mit einem Teleskop im Sinne von "Taqwiyat al‑Bassar" gültig, denn es sei das Sehen wie mit einer Brille als Sichtverstärkung bzw. eine Vergrößerung von etwas was tatsächlich existiert. "Karachi-´Fatwa". Wenn es ohnehin das gleiche ist, dann sucht den Hilaal mit der Brille!

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  Die Sichtbarkeit des Mondes mit CCD (image processing) gelte als Monatanfang; dafür gibt es noch keine offizielle Aussage eines Mufti.

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  Man müsse den Hilaal gar nicht sehen, denn Ruujja (sehen) bedeute in diesem Fall "wissen" und nicht das physische Sehen und das Suchen des Hilaals sei keine Ibaadah; man sehe ja auch auf die Uhr und nicht auf den Sonnenstand um zu wissen wie spät es ist; früher konnte man den Monatanfang nicht berechnen. z.B. "moonsighting.com"

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  Der Ramadaan begänne bzw. ende dann, wenn die größte (meist ethnische Gruppierung) dies mitteilt, ungeachtet welcher Regel diese folgt.

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  Anfang und Ende des Ramadaan müsse weltweit am "selben Tag" stattfinden, womit allerdings das christliche Datum (Sonnenklallender) gemeint ist.

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  Lokale Organisationen bestimmen in Daaru-l-Kufr den Beginn und das Ende des Ramdaan in der Vorstellung, diese würden einen Qai (Richter) ersetzen.

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  Wenn im Heimatland 'Iid ist, dann kann der emotional-kulturellen Zugehörigkeit gefolgt werden.

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  Sichtungsmeldungen aus Saudi-Arabien seien zu folgen ..... "saudi-moonsighting" warum das wer glaubt ist unklar.

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  Das Datum ist nicht wichtig, sondern nur die Absicht,  ähnlich den Katholiken, die "fasten" indem sie auf Fleisch "verzichten" und dafür Fisch essen; nur das "Verzichten" sei das Wesentliche.

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. vermutlich gibt es noch weitere Ansichten.

 

 

Wer will es besser machen als Rasuulullah ?

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Die Sichtung des Mondes - ob mit Teleskop oder mit freiem Auge - ist ein emotionales Erlebnis und das kann dem "Teleskopsichter" nicht abgesprochen werden. Dass aber die Teleskopsichtung keine rechtliche Grundlage darstellt - um den Ramaḍaan zu beginnen oder zu beenden - ist vielen unbekannt. Die emotionale Wahrnehmung der Teleskopsichtung verdrängt die Realität der Sunnah, also die Sichtung des Hilaal mit freiem Auge.

 

Allah hat es durch die Sunnah die Sichtung mit freiem Auge bestimmt und niemand sollte versuchen dieser Bestimmung Allahs mit einem Teleskop oder Berechnung zuvorkommen. Nur das Sehen des Hilaals (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال) mit freiem Auge entspricht der Sunnah und das ist die Rechtsgrundlage ('Iillah) zur Bestimmung von Beginn bzw. Ende des Ramdaan bzw. aller anderen Monate. In der Zeit des Gesandte Allahsﷺ hatte "Sehen des Hilaals" (Ruuʾyat al‑Hilaal  رؤية الهلال)" nur das Sehen mit freiem Auge bedeutet und niemand dachte damals an Teleskope, Berechnungen, Sichtungsmeldungen im Internet und es gab vor allem keine Eile bei der Sichtung des Hilaals.

 

Rechtschulen unterscheiden sich bzgl. der gültigen Hilaalsichtung nur insofern, dass Imaam Abu Hhaniifa und Imaam Schafii das Ende des Ramaḍaan an die Sichtung des Hilaals (bei guten Sichtverhältnissen) von vielen Muslimen verlangten - es sei denn, es gibt nicht so viele an einem Ort oder die Sichtverhältnisse sind schlecht - dann reichen zwei Gerechte; andernfalls sind dreißig Tage zu fasten. Imaam Malik und Imaam Hanbal haben zwei Sichtungen als genügend erklärten.

 

 

Das Zeit-Raum-Fenster für gültige Sichtungsmeldungen.

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Hhadiith: Der Prophetﷺ fastete mit den Menschen. Dann kamen zwei Beduinen und sagten: Wir haben gestern den Hilaal gesehen.“   Der Prophet fragte sie nach ihrem Glauben. Als sie bestätigten, dass sie Muslime sind, ordnete er den Menschen an, das Fasten zu brechen und am nächsten TagʿIid zu feiern. Das Zeitfenster einer Sichtung hat In der Zeit des Gesandte Allahs  keine Bedeutung gehabt, denn die anwendbaren Sichtungsmeldungen konnten maximal von einem Tagesritt stammten und diese Entfernung hat kein Auswirkung auf die Gültigkeit einer "später von woanders" eintreffenden Sichtungsmeldung. Keiner der frühen Gelehrten dachte an einen globalen Raum wenn sie sagten, dass die Sichtung vor Ssalaatu-u-Ischaa' " irgendwo" stattgefunden hat. Die Frage nach "globaler" Sichtung bedeute für die frühen Gelehrten etwas anders wie heute. Wenn eine Sichtung des Hilaal irgendwo statt fand bevor die Zeit von Ssalatu-l-Ischaa an einem bestimmte Ort begonnen hat, aber die Nachricht dieser Sichtung vor dem Beginn von Fadschr (Morgendämmerung) eintrifft, dann ist für dich (und die anderen Muslime in diesem Gebiet) morgen früh 'Iid, auch wenn du bereits ʿIschaaʾ, Trawihh und Witr gemeinsam verrichtet hast, denn die Nacht zählt für den Fastenden noch zum Ramadaan. (Radd al‑Muhhtaar, al‑Hidaayahal‑Fataawaa al‑Hindiyyah).

 

Österreich: Je weiter westlich, desto stärker hat sich die Beleuchtung des Mondes bereits entwickelt. So kann etwa der Hilaal in Asien noch nicht gesehen werden, doch ist der Mond einige Stunden später in Afrika eventuell sichtbar weil er bereits stärker beleuchtet ist. In Österreich - sofern es noch keine Hilaal-Sichtungen mit freiem Auge bekannt sind - kann es hilfreich sein, die Mondsichtung Marokko's abzuwarten, vorausgesetzt diese fand vor Beginn des Ssalaatu-l-Ischaa von Österreich statt. 'Ischaa beginnt im Hanafi‑Madhhab dann, wenn die Schafaq Abyad (weiße Dämmerung) vollständig verschwunden ist.  Man kann also bis zur Morgendämmerung (Fadschr) warten ob eine Meldung der Marokkanischen Hilaal-Sichtung eintrifft. Nachstehend die Monate, in welchen marokkanische Mondsichtungen (im Sinne des Zeitfensters) anwendbar sind:

 

 

  Sichtung vor Ischaa':  März, April, Mai, Juni, Juli, August, September (Marokko‑Sichtung liegt deutlich vor Ischaa' in Österreich)

 

  Sichtung im Grenzbereich: Oktober 82–92 min nach Sonnenuntergang in Graz (je nach Methode kann das genau um Ischaa' herum liegen).

 

  Sichtung nach Ischaa' November, Dezember, Januar, Februar (Marokko‑Sichtung liegt in diesen Monaten erst nach dem Beginn von Österreichs Ischaa').

 

العَجَلَةُ مِنَ الشَّيْطَانِ

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Eile ist vom Schaitdaan.

 

Teleskopsichtungen

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Teleskopsichtungen liefern Kenntnisse einer vorhandenen Beleuchtung des Mondes, die meist vor dem Zeitpunkt einer Sichtung des Hilaals mit bloßem Auge liegen und damit die 'Illah (Rechtsgrundlage) (Grundlage, auf der ein Urteil basieren kannverändern und das ist im Ussuulu-l-Fiqh nicht erlaubt. Wozu also die Eile bei der Mondsichtung? Wozu Teleskope?

 

Die Kenntnis von einer Mondbeleuchtung - die etwa durch optische Hilfsmittel oder Berechnungen gewonnen wird - bildet keine Rechtsgrundlage ('Illah) um den Beginn-, bzw. das Ende des Ramaḍaan festzustellen. Nur das Sehen des Hilaals mit freiem Auge, so wie es der Gesandte Allahs - der Friede und Segen Allah seien auf ihm - und seine Ssahhaabah praktizierten und woran sich die Ummah über tausend Jahre gehalten ist die Rechtsgrundlage. Mit dem Aufkommen optischer Hilfsmittel und astronomischer Berechnungsmethoden hat Schaitdaan zur Eile gedrängt und manche Muftis wurden davon nicht verschont, ganz abgesehen von "islamischen" Organisationen oder Regierungen, die für Berechnungen ihre Gründe haben.

 

 

Das Teleskope mit einer Brille vergleichen?

 

Heutige Gelehrte ('Ulamaa'), Muftis irren sich wenn sie die mittels optischer Hilfsmittel gewonnene Kenntnis von einem beleuchteten Mond als die 'Illah (rechtliche Grundlage) verstehen und das Teleskope mit einer Brille vergleichen. Ein Brille ist ein Ausgleich einer Sehschwäche und hat nichts mit der Funktion eines Teleskop zu tun. Manche heben hervor, dass der Gesandte Allahs - 'alaihi salaam - gesagt hat: "Wenn ihr ihn seht" und nicht "wie, wo oder wann" das Sehen des Hilaal geschehen müsse. Sie reduzieren das "Sehen mit einem Teleskop" und das "Sehen mit freiem Auge" zu einem physischen Ereignis auf der Netzhaut. Denjenigen, die der Sunnah des Sehens mit freiem Auge folgen wollen wird von den Telekopsichtern die 'Illah (rechtliche Grundlage) mit der Kenntnis von der Beleuchtung des Mondes "gestohlen" in dem es in den Medien heißt: "der Hilaal wurde gesichtet". Viele können dann ihre Freude nicht unterdrücken und meinen, dass "jetzt 'Iid sei, denn Hilaal wurde ja "gesehen". Während sich die Mehrzahl de Muslime in den "Moscheen" für Ssalaatu-l-'Iid bereits emotional vorbereitet, gibt es kaum spirituelles Interesse, den Unterschied zwischen der Teleskopsichtung und der Sichtung mit freiem Auge zu verstehen oder zu wissen, was denn die 'Illah" (Rechtsgrundlage) bedeutet. Das kulturelle Erlebnis von 'Iid verdrängt die Wahrheit.

 

Taqwiyat al‑Bassar تقوية البصر  (Stärkung, Kräftigung, Verbesserung des Sehens)

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Es gibt keinn traditionellen Gelehrten, der den Begriff taqwiyat al‑bassar“ verwendet hätte; es ist ein moderner Rechtfertigungsbegriff. Früher gab es keine optischen Hilfmitte die eine solche Rechtfertigung nötig gemacht hätten. Heute wird mit dem Begriff „taqwiyat al‑bassar“ den "traditionellen Gelehrten" die Teleskopsichtung des Hilaals in die Schuhe geschoben. Warum nicht gleich sagen, hätte der Gesandte Allahs - 'alaihi salaam - eine Teleskop gehabt, dann .....

 

In den vier Madhaahib ist die ʿIllah für die Festlegung des Monatsbeginns nicht das Wissen von einer Existenz eines bereits minimal beleuchteten Mondes, sondern nur das tatsächliche Sehen des Hilaals mit freiem Auge, weil das die Sunnah ist. Das heißt, dass die rechtsbegründende Ursache ('Illah) für den Beginn des Monats nur die tatsächliche Sichtung des Hilaals, also wenn der Mond bereits so stark beleuchtet ist, dass es mit freiem Auge als "Hilaal" gesehen werden kann.

 

 

Imaam Malik warnt,

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dass religiöse Handlungen nicht „verbessert“ werden dürfen, indem man mehr tut als der Prophetﷺ, weil darin die gefährliche Versuchung liegt zu glauben, dass die eigene Wahl besser sei als die Wahl Allahs und Seines Gesandten:

Muusaa ibn Muhhammad az‑Zubayrii berichtete uns, az‑Zubayr berichtete, dass Muhhammad ibn aḍ‑Ḍaḥhhaak und andere berichteten, dass ein Mann zu Maalik ibn Anas kam und sagte: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Vom Miqaat, den der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) festgelegt hat und von dem er selbst den Ihhraam begonnen hat.“

Der Mann sagte: „Und wenn ich von einem weiter entfernten Ort den Ihhraam beginne?“ Maalik sagte: „Ich sehe das nicht so.“

Der Mann sagte: „Was missfällt dir daran?“ Er sagte: „Ich fürchte für dich die Fitnah.“

Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin, wenn ich das Gute vermehre?“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass sie nicht eine Fitnah trifft oder sie eine schmerzhafte Strafe trifft.‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).

Und welche Fitnah ist größer, als dass du dich mit einem Vorzug auszeichnest, mit dem sich der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) nicht ausgezeichnet hat?“

Und in einer anderen Überlieferung heißt es: Ein Mann sagte zu Maalik ibn Anas: „Von wo soll ich den Ihhraam beginnen?“ Er sagte: „Von dort, wo der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) den Ihhraam begonnen hat.“

Der Mann wiederholte die Frage mehrmals. Er sagte: „Und wenn ich darüber hinausgehe?“ Maalik sagte: „Tu das nicht, denn ich fürchte für dich die Fitnah.“

Der Mann sagte: „Und was für eine Fitnah soll darin liegen? Es sind doch nur ein paar Meilen, die ich hinzufüge.“ Maalik sagte: „Denn Allah, der Erhabene, sagt: ‚So sollen diejenigen, die seinem Befehl zuwiderhandeln…‘ (Suurat an‑Nuur, Vers 63).“

Der Mann sagte: „Und welche Fitnah liegt darin?“ Maalik sagte: „Und welche Fitnah ist größer, als dass du meinst, deine eigene Wahl sei besser als die Wahl Allahs und Seines Gesandten?"

 

Und wo der Befehl kam, der Gemeinschaft zu folgen, ist damit gemeint, dem Recht zu folgen und es zu befolgen – auch wenn diejenigen, die an der Wahrheit festhalten, wenige sind und die Widersprechenden viele. Denn die Wahrheit ist das, worauf die erste Gemeinschaft – der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) und seine Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen – war. Und es wird nicht auf die Vielzahl der Leute des Falschen nach ihnen geschaut.  (al-Ba'ith al-Hatheeth, Seite. 21-22 - Abū l‑Qaasim Schihaab ad‑Diin ʿAbd ar‑Rahhmaan ibn Ismaaʿiil ibn Ibraahiim al‑Maqdisii ad‑Dimashqii, bekannt als Abuu Schaama (gestorben 665 H.)

 

Im Umkehrschluss kann "Fitnah vermeiden zu wollen" nur dann ein Grund sein sich für einen bestimmten Handlungsweg zu entscheiden, wenn zwei Handlungswege erlaubt sind, denn die gesamte Schar'iijah ist Maslahah (Nutzen), sei es in dieser oder der nächsten Welt. Wenn man dabei aber eine Regel bricht, - z.B. am Ssalatu-l-'Id in Daaru-l-Kufr teilnimmt obwohl der Hilaal noch nicht mit freiem Augen gesehen wurde - in dem Glauben, dass in diesem Fall das Brechen der Regel ein Maslahah (Nutzen im Sinne von Fitnah vermeiden) sei - bedeutet dies, dass man es besser als Allah wüsste, wo der wahre Nutzen liegt." (Maulvi Muhammad Yusuf )

 

 

Wir fasten nach "unserer" Sichtung

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Kurayb reiste nach Madinah und kam dort Samstagabend an. Er sagte zu Ibn ʿAbbaas: „Die Leute in Schaam (heute Syrien) haben gestern gefastet und Muʿaawiya auch.“ Ibn ʿAbbaas antwortete: „Wir haben ihn erst heute gesehen, und wir fasten nach unserer Sichtung. So hat uns der Gesandte Allahs - alaihi salaam - befohlen.“ [Damaskus - Madinah liegt ca. 1.300–1.400 km Kamelroute auseinander (also nicht im Sichtungsfenster) und die Aussage "gestern" bedeutet hier nicht, dass Kurayb nur einen Tag unterwegs war; er kam wohl erst Wochen später an.]

 

 

Astronomische Programme

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sind sehr präzise Berechnungen von der Position und Beleuchtung des Mondes und lassen vermuten, wann - je nach Örtlichkeit und Zeit - eine Sichtungen mit freiem Auge oder nur mit Teleskop möglich werden könnte bzw. auszuschließen. Keineswegs aber geeignet als Ersatz für die Sichtung des Hilaal mit freiem Auge, auch wenn man viel Erfahrung in der Interpretation der Daten haben mag. Für astronomische Darstellungen, Erklärungen, Meldungen von Mondsichtungen mit freiem Auge, Teleskop-, und CCD-Hilaalbildern siehe z.B. .mondsichtung.de - keineswegs aber für Schar'iijah konforme Deklarationen ob etwa "der Ramaaan angefangen oder beendet sei."

 

 

Nach dem Hilaal Ausschau zu halten sollte 'Ibaadah sein.

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Wenn jemand mit einem Teleskop den Hilaal sucht um ihn danach mit freiem Auge zu sehen, dann ist das 'Ibaadah. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Frage, denn moderne computergesteuerte Teleskope können sich automatisch auf die Position des Mondes einstellen. Wer also so ein Teleskop hat, der sucht den Hilaal gar nicht.

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Ich kann mich erinnern - das ist wohl über 25 Jahre her - dass wir in die nahen Berge gefahren sind um mit dem Fernglas zwischen den Wolken am Horizont den Hilaal zu suchen und - falls gefunden - ihn danach mit freiem Auge zu sehen. Die Sichtung mit Fernglas ist uns nur selten gelungen, aber wenn, dann war der Hilaal darauf auch mit freiem Auge zu sehen.

 

      Muhammad Abu Bakr Müller  1447 /2026

 

 

 

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Ein Beispiel einer irreführenden Fatwaa zur Sichtung des Mondes mittels Teleskop.

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In der nachfolgenden Fatwaa wird die 'Illah (Rechtsgrundlage) der Hilaalsichtung ausgeblendet bzw. mit dem physischen Ereignis auf der Netuzhaut verwechselt -  Original pdf  English:  891_karachi_fatwa_teselkope-moonsigting.pdf   Darul Uloom Karachi – Fatwa 2683/41

 

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“Cesarean Moon Births” Teil 1  (pdf)  von  Hamza Yusuf .......

This paper addresses the current debate over determining the beginning of the lunar month by moon sighting with the physical eye or by using mathematical calculation. It will attempt to explain the reasons for the debate, the positions taken in the past, and my own personal conclusions about the matter. Due to the complex nature of the argument, it assumes some level of knowledge of traditional juristic reasoning, but some terms will be explained in order to facilitate an understanding for the average Muslim. The astronomical information will be accessible to the lay reader.

 

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“Cesarean Moon Births” Teil 2 (pdf) von  Hamza Yusuf ........

This paper addresses the current debate over determining the beginning of the lunar month by moon sighting with the physical eye or by using mathematical calculation. It will attempt to explain the reasons for the debate, the positions taken in the past, and my own personal conclusions about the matter. Due to the complex nature of the argument, it assumes some level of knowledge of traditional juristic reasoning, but some terms will be explained in order to facilitate an understanding for the average Muslim. The astronomical information will be accessible to the lay reader.

 

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