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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen oft auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


.Idschmaa'a   اجماع‎   Übereinstimmung der Rechtsgelehrten (zu einer gemeinsamen Zeit)

 

                  Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                  Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 

 

 

 

Idschmaa'a ist der Konsensus der frühen Fuqahaa' (Rechtsgelehrte) ist die dritte Quelle des Fiqh (Rechtsfindung) nach Qur'aan und Sunnah.

 

Es gibt drei Arten von Konsensus: den Konsensus durch ausdrückliche Aussage, durch die nachgewiesene Praxis und durch die stillschweigende Billigung einer Tat oder Aussage. Idsch' mutlaq اجماع مطلق ‎(uneingeschränkter Konsensus) herrscht unter den Gelehrten etwa in grundsätzlichen Fragen der 'Ibaadah (Anbetung), wie dass die Durchführung von Ssalaah (Ritualgebet) und das Fasten im Ramadtaan Pflicht ist und die Frau in der Öffentlichkeit verschleiert sein muss usf.. Allerdings bedeutet Konsensus nicht, dass man in allen Bereichen des Islamischen Rechts unbedingt Übereinstimmung erzielt hat oder haben müsste, aber dort wo es der Fall ist, gibt es nichts mehr zu rütteln.

Die Türen für den unbeschränkten Rechtsfindung (mutlaq- Idschtihaad) sind längst geschlossen.