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  Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der hhanifitischen Rechtsschule.   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".     [ ....   hinzugefügt ]


 

Vorwort zu "Dem woran man nicht vorbeikommt."

 

.....Die Rechtslehre nach Imaam Abu Hhaniifa - Rahhimullah alayhi - wurde von Qadhi Thanaa Ullah in Farsi (Persisch) vor 1225 AH kurz zusammengfasst, von Mufti Kafeel-ur-Rahman Nishat Usmani ins Urdu übersetzt und davon wiederum von M. Yusuf Talal Ali al-Amriki ins Englische übertragen, wobei er das Kapitel über die Hhaddsch (Pilgerfahrt) bewusst weggelassen hat, "da die Hhaddsch in der Regel nur einmal im Leben durchgeführt wird und gegebenenfalls auf spezialisierte Werke zurückgegriffen werden kann". Im Jahr 1447 H bzw. 2025 C begann ich den englischen Text ins Deutsche zu übertragen und arabische Begriffe mit weiterführenden Links zu versehen, denn aus eigener Fahrung weiß ich, dass es insbesondere für Konvertiten nicht immer leicht ist, die Bedeutung eindeutiger arabischer Begriffe zu erfassen.

 

 

   "An dem woran man nicht vorbei kommt"

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.... ist ein Meisterwerk des notwendigsten Wissen entsprechend dem Hhanifitschen Madhhab (Rechtsschule). In dieser Kürze können freilich nicht alle Masaai'l (Rechtsstellungen) angeführt werden welche dir auf deiner spirituellen Reise noch begegnen können, doch ist dieses Buch ein exzellenter Wegweiser, wie du dem Qur'aan und der Sunnah folgen kannst; es ist ein Schutz (Schar'iijah) um nicht auf deiner Reise auf glaubensmäßig auf Irrwege zu geraten und mit falschen Handlungen zu schaden. Dieses Handbuch der Rechtslehre nach Imaam Abu Hhanifa (Rahhimullah alayhi) von Qadhi Thanaa Ullah ist ein so genanntes Muaamulaat (Gebrauchsanleitung) für das tägliche Leben des Muslim.

 

    Empfehlung

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Ließ zuerst einmal das ganze Buch ohne die Links zu beachten. Nur wenn du Begriffe nicht kennst, dann folge dem Link um weiterer Hinweise zu finden, welche aber nur dem Sinn nach Bestandteil des Buches sind.

 

 

   Begründungen zu den Masa'il  (Rechtsstellungen)

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Wenn du die weiterführenden Begründungen zu den einzelnen Rechtsstellungen interessierst, kannst du in einer Reihe von Werken des Usuul-l-Fiqh (Wurzeln bzw. Methoden der Rechtsfindung) und die Furu-al-Fiqh (Zweige des Verstehens) nachlesen. Willst du im formalen Wissen noch tiefer gehen, dann beginne mit dem Beherrschen der arabischen Dichtung der Dschahilliija, also das Beherrschen des Arabisch aus der Zeit der Offenbarung, denn sonst kannst du manche Entscheidungen der Mudschtahids (Groß-Gelehrten) intuitiv nicht nachvollziehen. Manche studieren heute den "Islam" um letztlich den Islam für Ungläubige "saloonfähig" zu machen bzw. den "Islam" theologisch so "an die Zeit" anzupassen dass Ungläubige damit zureden sind ohne Muslime zu werden, an stelle sich selbst anzupassen, denn die Zeit hat sich nicht verändert; tatsächlich aber haben sich die Muslime verändert.

 

قال رسول الله ﷺ: قال الله تعالى: يؤذيني ابن آدم، يسبّ الدهر، وأنا الدهر، بيدي الأمر، أقلب الليل والنهار

Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: Allah – erhaben ist Er – spricht:

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Der Sohn Adams beleidigt Mich, er schmäht die Zeit. Doch Ich bin die Zeit: In Meiner Hand liegt die Angelegenheit, Ich lasse die Nacht und den Tag wechseln.

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Ssahhiihh Bukharii und Muslim

 

    Wenn spezifische Rechtsentscheide (Fatwas) anderer Rechtschulen erwähnt werden,

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....dann ist dies nicht deshalb, damit du dir davon aussuchen kannst was deinem Verstand gerade richtiger erscheint, sondern damit du nicht diejenigen kritisierst, welche etwas anders machen wie du selbst, z.B. bei der Durchführung des Ssalaah (Ritualgebet).

 

    Das Aussuchen zwischen den Rechtschulen ist Gift für deine Seele (Nafs),

denn es macht dich zum Spekulanten und du folgst dann nicht mehr Allah und Seinem Gesandte sondern anlassbezogen den Wünschen und Neigungen deiner Nafs (Seele), wobei dir dein 'Aql (Verstand) vorgaukelt: "Wenn die anderen Rechtsschulen genauso richtig sind wie diese, dann kann ich mir davon wohl aussuchen."

 

 

    Was du aber aus Taqwaa (Gottesfurcht) oder Klugheit machen kannst

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...... ist, dass du dir das schwerer Scheinende oder das Umfangreichere einer anderen Rechtschule wählst, vorausgesetzt, dass du damit nicht dem widersprichst, was für dich in der hhanifitischen Rechtsschule Fard, Waadschib oder Hharaam ist. So kannst du etw dein Wudtuu' (Gebetswaschung) mit zusätzlichen, Fardt-Handlungen anderer Rechtschulen ergänzen, obwohl dies für dich keine Pflicht ist. Hingegen darfst du etwa deinen den Bart nicht kurz stutzen oder abrasieren weil dies in einer anderen Rechtschule als makruhh und nicht hharaam gesehen wird, denn für dich ist es hharaam (verboten).

     1. Masa'lah (Rechtsstellung):  Wenn z.B. deine Hand die Hand eines Ghayr al-Mahhaarim غير المحارم  im Gedränge unabsichtlich berührt, so braucht du dein Tdahhaara (spirituelle Reinheit) nicht erneuern. Hingegen verlierst du nach dem Rechtsurteil des Imaam Schaafii (Rahhimullah alayhi) durch so eine unabsichtliche Berührung dein Tdahhaara und musst Wudtu' (kleine Waschung) machen. In diesem Fall kannst du aus Taqwaa (Gottesfurcht) selbstverständlich Wudtu' (kleine Waschung) machen obwohl du dein Tdahharah nicht verloren hast und nicht dazu verpflichtet bist.

 

    2. Masa'lah:  Es ist für dich hharaam (verboten) deinen Bart (weniger als das was in eine Faust passt) zu kürzen, zu trimmen oder abzurasieren. Nach Imaam Schaafii hingegen ist dies (rechtlich gesehen) sowohl als hharaam aber auch als makruuhh (verabscheuungswürdig) überliefert worden. Nun darfst du dir nicht den Bart kürzen indem du dich auf das schafiitische Madhhab berufst, denn es ist für dich (im hhanifistischen Madhhab) hharaam (untersagt) und nur das zählt.

 

     3. Masa'lah: Als Reisender musst du dein Dhuhr-Ssalaah (Mittagsgebet) verpflichtend (fardt) von vier auf zwei Rakaat (Gebetseinheiten) verkürzen. Für einen Schafiiten hingegen gilt das Verkürzen des Reise-Ssalah als Erleichterung (Ruhhsat) die nicht verpflichtend ist. Du darfst dein Reise-Ssalaah nicht mit vier Rakaat verrichten obwohl es das Schwerere wäre, denn die Verkürzung des Reisegebets ist für dich Fard (Plicht).

 

     4. Masa'lah:  Die Niyyah (Absicht) des Muqtadi (derjenige, der dem Imaam im Ssalaah folgt) muss mit der Niyyah des Imaam übereinstimmen und das ist eine Fardt des Gemeinschaftsgebets. Du darfst dir nun nicht die Fatwaa (Rechtsschluss) einer anderen Rechtsschule aussuchen, in der diese keine Pflicht ist. Verrichtest du nun als Muzaafir (Reisender) dein Dhuhr-Ssalah im Dscham'ah (Gemeinschaftsgebet) hinter einem Imaam der wie du ein Muzaaafir (Reisender) ist, dann sollte der Imaam vor Beginn des Ssalaah erklärt haben, dass er Reisender ist und gegebenenfalls auch, dass er vier Rakaat beten wird (weil für ihn die Gebetskürzung als Schafiite keine Pflicht ist). Als Muzaafir (Reisender) musst du nun der erklärten Niyyah (Absicht) des Imaam folgen und ebenfalls vier Rakaat beten, denn deine Pflicht des Folgens im Dschamah kommt vor deiner Gebetkürzungspflicht als Reisender. Hat aber der Imaam seine Niyyah vor dem Ssalahh nicht oder nur unvollständig mitgeteilt und dir wird erst nach dem Ssalaah bewusst, dass du dem Imaam in seiner Niyyah nicht folgen konntest, dann ist dein Ssalaah ungültig und du musst nun das Ssalaah als Reisender (allein oder gegebenenfalls im Dscham'ah) mit zwei Rakkah (Fard) verrichten.

 

 

      Rechtslehren sind kein Selbstzweck

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.... wie etwa für Orientalisten. sondern wertvolles Gebäude mit vielen Gängen und Räumen die nach unterschiedlichen Prinzipien angelegt wurden. Ein Schutz deines spiritueller Weges zur Tränke (Schar'iijah). Fiqh (Rechtswissenschaft) kann füradich zu eine leeren Lehrgebäude bzw. zum größten Hindernis am Weg zu Allah werden wie Bayazid Bistami sagte, wenn dir die Liebe und Beziehung zum Gesandten Allahs oder die rechte 'Aqiidah (Glaubensgrundüberzeugung) abhanden kommt.

 

 

Muss ich Arabisch können um Muslim zu werden-, zu sein-, oder den Islam richtig zu verstehen?

 

 

 Taqliid  bedeutet heute, einer der vier Rechtschulen (Madhaahib) zu folgen.

 

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Taqliid bedeutete für die Ssahhaabah, dem Gesandten Allahs - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein - in seinen Handlungen nachzuahmen, auch ohne dabei unbedingt zu verstehen, warum der Gesandten Allahs - möge der Friede und Segen Allahs auf ihm sein - dieses oder jenes so oder so gemacht oder angeordnet hat. Heute ist der Taqliid der Ssahhaabah durch das Folgen einer der vier Rechtsschulen ersetzt, ohne Anspruch auf qualitative Vergleiche. Wer Taqliid praktiziert, der wird Muqallid genannt. Irrtümlich wird aber Taqliid als "blindes Folgen" dargestellt, doch blind ist in Wahrheit derjenige, der seine eigne Unfähigkeit nicht "erkennt" und sich einbildet fähig zu sein, dem Qur'aan und der Sunnah ohne Hilfe durch eine der Rechtschulen zu folgen. Außer dem Mudschtahid sind zu Tqliid alle Muslime verpflichtet. Westlich getrimmte und/oder vom Salafismus Vergiftete wollen das freilich nicht hören, spricht es doch gegen ihre an sich gute Absicht und intelligente Nafs.

 

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ن تفقه ولم يتصوف فقد تفسق

 ومن تصوف ولم يتفقه فقد تزندق

 ومن جمع بينهما فقد تحقق

 

qala al Imaam Malik:

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"man tafqqaha wa lam jansauwafa faqad tafsaqa

wa man tassauwfa wa lam janfaqqaha faqad tazndaqa

wa man dscham'ahumaa fqad tahhaqqaqa"

 

 „Wer sich mit Fiqh (Rechtswissenschaft) beschäftigt, aber kein Tassawwuf (spirituelle Dimension) erfährt, wird Faasiq (Frevler).

Wer sich dem Tassawwuf widmet, aber kein Fiqh beachtet, wird ein Zindiiq (Häretiker).

Wer beides vereint, hat Tahhaqqaqah (die Wahrheit verwirklicht).“

 

 

Du kannst alle ins Detail gehenden Rechtslehren inklusive ihren Wurzeln (Usuusl) und Fächern der Grammatik nach studieren und feststellen, dass ein Gelehrter etwas so entschieden hat und ein anderer eben anders und beginnst mit all deinem jahrelang mühsam erworbenen Wissen das zu wählen was deinen Überlegungen und Bedürfnissen richtiger oder notwendiger und der "Zeit" angepasster scheint zu wählen und reduzierst die "Sunnah" des Gesandten Allahs zu einem rechtlich-technischen Begriff, dann hast du die spirituelle Dimension der Schar'iiah nicht erkannt. Du, bzw. deine Nafs (Seele) hat dann die Wahrnehmung von Ruuhh (Geist) blockiert und bist Faasiq (Frevler). Wenn du dich aber aber über den Rechtslehren erhaben fühlst, weil du meinstm dass nur deine großartig wahrgenommene spirituelle Dimension zählt, dann bist du ein Zindiiq (Häretiker). Du musst beides Fiqh (Rechtswissenschaft) und Tassawwuf (spirituelle Dimension) in Einklang bringen, dann hast du die Wahrheit verwirklicht.

 

Wenn du dich nicht während des Studierens des Fiqh in deinem spirituellen Zustand veränderst, wirst du  Im Inneren vertrocknete Früchte ernten weil das Wissen dein Herz nicht erreicht hat.

 

 

Muhammad Abu Bakr Müller