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 Hharaam حرام bedeutet all das, was für dich von Allah verboten bzw. untersagt wurde. So sind etwa Ribaa (Zinsen) hharaam (verboten) während Handel hhalaal (erlaubt) ist. Was aber ist mit dem Mehl, das mit einem Zinskredit erworben wurde und du für deine Küche eingekauft hast? Wer kein Mudschtahid ist, der muss seiner Rechtschule (Madhhahab) folgen, doch wessen die Nafs (Seele) anfängt selbst zu bestimmen, welche Handlungen für ihn hhalaal, hharaam usw. sind, der ist schon an Grenze des Hharaam-Bereichs. 
 
 
	
	
	Ribaa (Zinsen) sind z.B. 
	eindeutig hharaam (verboten) 
	doch moderne Gelehrte sagen, Zinsen simd 
	hhalaal (erlaubt).
	
	Handel 
	ist eindeutig hhalaal 
	(erlaubt), aber bleibt eine Ware, die mit einem Zinskredit erworben wurde  
	hhalaal? Wer kein
	
	Mudschtahid 
	ist, der muss in allen Fragen einer Rechtschule (Madhhahab) 
	folgen, doch will er das nicht und fängt zu spekulieren was nun für ihn als 
	hhalaal oder hharaam 
	gilt, dann ist er bereits in die Irre gegangen. Die trickreiche 
	Nafs (Seele) neigt dazu eigene 
	Bedürfnissen zu erfüllen und verbiegt dafür das Recht. Es gibt 
	Nachschlagwerke der vier Rechtsschulen, die vom Ritualgebet (Sallaah) 
	bis hin zu vielen Fragen des täglichen Lebens Auskunft geben. 
				 
 
 Eight classes of injunctions and prohibitions There are eight classes of injunctions and prohibitions which apply to all deeds and actions of mankind. The various types of prayers which we will be discussing later also fall into one or another of these categories of rulings. Thus, we will first review their definitions here before continuing farther. The eight categories are: (1) Farḍt (2) W'ajib (3) Sunnah (4) Mustahab (5) Mub'ah (6) Makrûh Tanz'Ih'I (7) Makrûh Tahr'Im'I, and (8) Har'am. [Taken from Kitaabu-s-Salaaht] ...... 
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