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   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen oft auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hanifitischen Rechtsschule.         


  Hharaam   حرام  verboten / untersagt die Begriffe hharaam und hhalaal können in allen Bereichen zur Geltung kommen.

 

                      Al-Ahkaam  الأحكام   Die Rechtskategorien von Handlungen

                      Hhukuumu-sch-Schar’ii حكم الشرعي  Grundlagen der Rechtsfindung

 


 

Hharaam حرام bedeutet all das, was für dich von Allah verboten bzw. untersagt wurde. So sind etwa Ribaa (Zinsen) hharaam (verboten) während Handel hhalaal (erlaubt) ist. Was aber ist mit dem Mehl, das mit einem Zinskredit erworben wurde und du für deine Küche eingekauft hast? Wer kein Mudschtahid ist, der muss seiner Rechtschule (Madhhahab) folgen, doch wessen die Nafs (Seele) anfängt selbst zu bestimmen, welche Handlungen für ihn hhalaal, hharaam usw. sind, der ist schon an Grenze des Hharaam-Bereichs.

 

 

Ribaa (Zinsen) sind z.B. eindeutig hharaam (verboten) doch moderne Gelehrte sagen, Zinsen simd hhalaal (erlaubt). Handel ist eindeutig hhalaal (erlaubt), aber bleibt eine Ware, die mit einem Zinskredit erworben wurde  hhalaal? Wer kein Mudschtahid ist, der muss in allen Fragen einer Rechtschule (Madhhahab) folgen, doch will er das nicht und fängt zu spekulieren was nun für ihn als hhalaal oder hharaam gilt, dann ist er bereits in die Irre gegangen. Die trickreiche Nafs (Seele) neigt dazu eigene Bedürfnissen zu erfüllen und verbiegt dafür das Recht. Es gibt Nachschlagwerke der vier Rechtsschulen, die vom Ritualgebet (Sallaah) bis hin zu vielen Fragen des täglichen Lebens Auskunft geben. So ist etwa "Ma la budda minhu" ein Buch, in welchem nur das Allerwichtigste des hanifitischen Rechtsverständnisses zusammengefasst ist, doch finden sich auch umfangreiche Werke.

 

 

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Eight classes of injunctions and prohibitions 

There are eight classes of injunctions and prohibitions which apply to all deeds and actions of mankind. The various types of prayers which we will be discussing later also fall into one or another of these categories of rulings. Thus, we will first review their definitions here before continuing farther. The eight categories are:  (1) Farḍt (2) W'ajib (3) Sunnah (4) Mustahab (5) Mub'ah (6) Makrûh Tanz'Ih'I (7) Makrûh Tahr'Im'I, and (8) Har'am. [Taken from Kitaabu-s-Salaaht] ......